Ein Fahrzeug soll dauerhaft ins Ausland ausgeführt werden.

Kurztext

Ausfuhrkennzeichen dienen der dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges ins Ausland. Die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist befristet.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) 
  • Internationale Versicherungsbestätigung für Ausfuhr-/Exportkennzeichen
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung; die Gültigkeit muss mind. der Dauer der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens entsprechen
  • ggf. Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer 
  • gültiger Personalausweis/ elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Reisepasse mit aktueller Meldebescheinigung
  • bei Zulassung durch Dritte (Autohäuser, Zulassungsdienste, auch private Personen) zusätzlich eine entsprechende Vollmacht

Wichtig:

  • antragstellende Person hat Wohnsitz im Kreis Unna

  • wer einen Antrag stellt und nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt, muss zwingend ein/eine Empfangsbevollmächtigte*r angegeben (dieser muss im Kreis Unna wohnhaft sein oder persönlich bei der Zulassung vorsprechen).

  • das Fahrzeug muss sich im Inland befinden

  • Identitätsnachweis/Ausweisdokument des Antragstellers (Original)

  • Grds. ist eine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.

* Sollte innerhalb der letzten vier Wochen vor Antragstellung eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden, muss das Fahrzeug der Zulassungsstelle nicht vorgeführt werden. 

* Sollte die letzte gültige Hauptuntersuchung bereits vor mehr als vier Wochen durchgeführt worden sein, muss das betroffene Fahrzeug der Zulassungsstelle zwingend vorgeführt werden.

* Wenn das Fahrzeug innerhalb der Kennzeichengültigkeit nicht ausgeführt und ein weiteres Ausfuhrkennzeichen beantragt wird, ist das Fahrzeug in jedem Fall der Zulassungsstelle vorzuführen.


Hinweise:

Bei Einzelunternehmen/Freiberufler*innen:

Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen

Bei juristischen Personen (GmbH, oHG, usw., auch e.K.):

Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten. Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) aller Vertretungsberechtigten. Bei einer GbR zusätzlich diese Einverständniserklärung

Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten.

Bei Vereinen:

Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/einer Vertretungsberechtigten

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie).

zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:

schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten

Rechtsgrundlage

§ 45 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) 

Voraussetzungen

Privatpersonen:

Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung im Kreis Unna gemeldet oder verfügt über keinen Wohnsitz in Deutschland und benennt einen Empfangsbevollmächtigten.

Firmen:

Betriebssitz im Kreis Unna bzw. bei Filialen selbständige Zweigniederlassung oder Betriebssitz ausschließlich im Ausland. (natürliche Person als Empfangsbevollmächtigter)

Hinweis:

  • Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer).
  • Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen).

Service & Kontakt

Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

ab 34,00 €

je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen, z.B. für: technische Änderungen, Internationaler Fahrzeugschein etc.