Ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk
soll in den Kreis Unna umgeschrieben werden.

Kurztext

Die Umschreibung eines Fahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel oder ein Wohnsitzwechsel (von einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Unna) stattgefunden hat. Ist das Fahrzeug zugelassen, kann das bisherige Fahrzeugkennzeichen behalten werden. Auch nach einem Umzug in den Kreis Unna (Halter*in bleibt gleich) ist eine Ummeldung des Fahrzeugs erforderlich.

Weitere Informationen für Personen, die aus der Ukraine in den Kreis Unna gezogen sind, finden Sie hier.

Hinweis:

Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen hiervon sind Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland sowie Neufahrzeuge, deren Hersteller noch nicht alle Daten an die Datenbank des Kraftfahrtbundesamt übermittelt hat.

Erforderliche Unterlagen

Umschreibung außerhalb mit Halterwechsel

Umschreibung außerhalb ohne Halterwechsel

Hinweise: Bei Kennzeichenmitnahme ist die Vorlage der ZB II nur notwendig, wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll. Zuvor muss bei dem*der Einwohner*in die neue Adresse registriert sein.

Hinweise:

Bei Einzelunternehme/Freiberufler*innen:

Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten sowie ggf. einen Briefkopfbogen

Bei juristischen Personen (GmbH, oHG usw., auch e.K.):

Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten. Handelsregisterauszug, Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag (GbR) und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) aller Vertretungsberechtigten. Bei einer GbR zusätzlich diese Einverständniserklärung

Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines Vertretungsberechtigten

Bei Vereinen:

Auszug aus dem Vereinsregister und amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) eines/ einer Vertretungsberechtigten

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

Vorlage der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Nachweis über eine Schwerbehinderung, unterschriebene Einverständniserklärung (Original) aller erziehungsberechtigten Personen sowie deren Ausweise/Reisepässe/eAT und das Ausweisdokument der minderjährigen Person (Original oder Kopie)

Zusätzlich im Falle der gesetzlichen Vertretung:

schriftliche Vollmacht, Einverständniserklärung über die Bekanntgabe von kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnissen (Steuerrückständeprüfung), amtlicher Lichtbildausweis des Bevollmächtigten


Bei Online-Zulassungen erhalten Sie weitere Informationen hier

Rechtsgrundlage

  • §§ 13 und 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Voraussetzungen

Privatpersonen:

  • Fahrzeughalter*in ist mit alleiniger Wohnung / Hauptwohnung im Kreis Unna gemeldet

Firmen:

  • Betriebssitz im Kreis Unna bzw. bei Betriebsstätten selbständige Zweigniederlassung

Hinweis:

  • Keine Steuerrückstände (bei der Kfz-Steuer)
  • Keine Gebührenrückstände (aus vorausgegangenen Zulassungs- und zusammenhängenden Verwaltungsvorgänge)

Voraussetzungen für die Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:

  • Das Fahrzeug muss zugelassen sein
  • Wohnungswechsel/Betriebssitzwechsel in den Kreis Unna aus einem anderen Zulassungsbezirk oder Kauf eines noch zugelassenen Fahrzeuges

Service & Kontakt


Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten.

Kosten

  • Kosten vor Ort: Mit Kennzeichen Siegel ab 27,70 €, ohne Kennzeichen Siegel ab 24,20 €
  • Kosten online: Mit Kennzeichen Siegel ab 12,10 €, ohne Kennzeichen Siegel ab 9,90 €
  • je nach Vorgangsart können weitere Gebühren entstehen (z.B. für: technische Änderungen, Wunschkennzeichen etc.)