Hier erhalten Sie Informationen zur Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf.

Kurztext

Um eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung in einem reglementierten Gesundheitsfachberuf ausführen zu können, bedarf es einer staatlichen Erlaubnis.

Bei uns können Sie die Erlaubnis für folgende Berufe beantragen:

  • Diätassistent*in
  • Ergotherapeut*in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
  • Hebamme
  • Hygienekontrolleur*in (Gesundheitsaufseher*in)
  • Logopäd*in
  • Masseur*in
  • med. Bademeister*in
  • Orthoptist*in
  • Physiotherapeut*in
  • Podolog*in
  • Notfallsanitäter*in
  • Med. - technische/r Assistent*in für Funktionsdiagnostik
  • Med.- technische/r Radiologieassistent*in
  • Med.-technische/r Laboratoriumsassistent*in
  • Pharmazeutisch technische/r Assistent*in
  • Operationstechnische/r Assistent*in
  • Anästhesietechnische/r Assistent

Erforderliche Unterlagen

  1.  Antragstellende Personen, die eine staatlich geregelte Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf im Kreis Unna absolviert und die staatliche Prüfung bestanden haben, stellen grundsätzlich ihre Anträge auf die Erteilung einer staatlichen Berufserlaubnis über ihre entsprechende Ausbildungsstätte mit folgenden Nachweisen:
  • Formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift
  • Fotokopie des staatlichen Prüfungszeugnisses
  • Nachweis über die Ableistung der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung (erstellt die Ausbildungsstätte mittels des amtlichen Musters gemäß der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
  • Einfaches Behördliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)*
  • Ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist*

2. Antragstellende Personen, die in der EU oder in einem Drittstaat eine Ausbildung oder einen Hochschulstudiengang absolviert haben:

  • Formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift
  • Schriftliche Erklärung, ob bereits im Bundesgebiet ein Antrag auf die beantragte Berufserlaubnis bei einer anderen Behörde gestellt wurde und falls ja, Nennung der bisher zuständigen Behörde unter Angabe des Antragsdatums sowie Beifügung des letzten Bescheides
  • Meldebescheinigung
  • Gültiger Personenstandsnachweis (Personalausweis/Nationalpass/Aufenthaltstitel)
  • Gleichwertigkeitsfeststellungsbescheid der Bezirksregierung Münster
  • Behördliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)*
  • Ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist*
  • Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse für den Gesundheitsfachberuf (Sprachkursnachweis/e)

*Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung nicht älter als drei Monate sein.

Rechtsgrundlage

  • Zuständigkeitsverordnung Heilberufe NRW
  • §§ 1 und 2 des jeweils bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufsgesetzes
  • § 3 Gesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe NRW
  • Verordnung zur Durchführung der Prüfung von Sprachkenntnissen nach der Richtlinie 2005/36/EG und für Drittstaatenangehörige für den Bereich der nichtakademischen Heilberufe NRW

Voraussetzungen

 Antragstellende Personen, die eine staatlich geregelte Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf im Kreis Unna absolviert und die staatliche Prüfung bestanden haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Erfolgreiche Durchführung der staatlichen Prüfung und Ableistung der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung an einer Ausbildungsstätte im Kreis Unna
  • charakterliche Eignung
  • gesundheitliche Eignung


Für antragstellende Personen, die in der EU oder in einem Drittstaat eine Ausbildung oder einen Hochschulstudiengang absolviert haben gelten folgende Voraussetzungen:

  • Gleichwertigkeitsfeststellung in dem angestrebten Gesundheitsfachberuf mittels eines Bescheides durch die Bezirksregierung Münster
  • Wohnort im Kreis Unna
  • charakterliche Eignung
  • gesundheitliche Eignung
  • Deutsche Sprachkenntnisse zur Ausübung des jeweiligen Gesundheitsfachberufs in Wort und in Schrift, umgangssprachlich und fachsprachlich

Service & Kontakt

Hier gelangen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten.

Die Beantragung der Erlaubnis ist hier über das Wirtschafts-Service-Portal NRW möglich.

Kosten

Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW sieht für die Entscheidung eine Gebühr in Höhe von 60 EUR vor. Soweit eine Sprachprüfung erforderlich ist, fallen zusätzlich 80 EUR an.

Bei einer Ablehnung können ggf. Gebühren anfallen.