In einem Betrieb in Lüdinghausen (Kreis Coesfeld) wurde die hochansteckende Geflügelpest nachgewiesen. Nach der Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 20. November wird nun neben einer Schutzzone (Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb) auch eine Überwachungszone (Umkreis von zehn Kilometern) gebildet, die auch das Kreisgebiet Unna betreffen.
Um den Betrieb wird eine Anschluss-Schutzzone (früher „Anschluss-Sperrbezirk“) mit einem Radius von drei Kilometern auf dem Gebiet der Stadt Selm festgelegt. Außerdem wird eine Anschluss-Überwachungszone (früher „Anschluss-Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von zehn Kilometer auf den Gebieten der Städte Selm und Werne festgelegt. Die genauen Verläufe der Schutz- und Überwachungszone sind auch auf der Internetseite des Kreises Unna unter folgendem Link einsehbar: www.kreis-unna.de/schutzzone-gefluegel. Die Regelungen sind gültig ab Freitag, 21. November.
Regeln in der Zone
Im Amtsblatt des Kreises Unna werden die zwingend einzuhaltenden Regelungen veröffentlicht, die Geflügelhalter in der Schutz- und Überwachungszone einhalten müssen. Unter anderem gilt, dass Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten aufzustallen sind. Tierhaltende Betriebe müssen dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel mitteilen.
Außerdem dürfen unter anderem gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Ausnahmen müssen vom Veterinärat schriftlich genehmigt werden. Tierhalter müssen außerdem strenge Hygienevorschriften beachten. Welche weiteren Regelungen im Einzelnen zwingend zu beachten sind, ist im Amtsblatt des Kreises Unna aufgeführt.
Die Geflügelpest ist hochansteckend und insbesondere für Hühner und Puten in der Regel tödlich. Das Kreisveterinäramt bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden.
Update [12.12.2026]
Das Veterinäramt des Kreises Unna hat die am 20. November eingerichtete Schutzzone zum Schutz vor der Geflügelpest mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 61 vom 12. Dezember aufgehoben. Die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand bleibt weiterhin bestehen.
Weitere Anträge
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Unter www.lave.nrw.de sind unter dem Suchwort „Geflügelpest“ auch Merkblätter für Halterinnen und Halter zu finden.