Auskunft
Gabriele Olbrich-Steiner
Fon 0 23 03 / 27-33 61
Fax 0 23 03 / 27-35 50
gabi.olbrich@kreis-unna.de
Inklusion
Der Leitgedanke der Inklusion ist der Leitbegriff des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte für Menschen mit Behinderung". Die Konvention wurde 2006 verabschiedet und ist seit März 2009 geltendes Recht in Deutschland.
Diese Menschenrechtskonvention sichert für alle Menschen mit einer Behinderung die gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und eine Selbstbestimmte Lebensführung.
Hier finden Sie Informationen und Angebote rund ums Thema Inklusion.
Aktuell
Kreis Unna
- Arbeitsgruppe "Förderung der Inklusion"
- Psychatriekoordinatorin
- Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften (PSAG)
UN-Behindertenrechtskonvention
- Einführung in die UN-Behindertenrechtskonvention (PDF)
- UN-Behindertenrechtskonvention (PDF)
- UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache (PDF)
- UN-Behindertenrechtskonvention - eine Übersicht über Entstehung und Inhalte (PDF)
- Stellungnahme des SoVD zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (PDF)
Bund
- Nationaler Aktionsplan (PDF)
- Stellungnahme des SoVD zum Nationalen Aktionsplan (PDF)
- Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
- Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit
- Landkarte der inklusiven Beispiele
- 1. Staatenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention (PDF)
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
NRW
- Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (PDF)
- Das Behindertengleichstellungsgesetz - Umsetzung und Anwendung in der Praxis (PDF)
- NRW-Dialog über die Behindertenrechtskonvention (PDF)
- Der Landesbehindertenbeauftragte
- Erste Schritte - Aktionsplan NRW (PDF)
- Stellungnahme des VdK zum Aktionsplan NRW (PDF)
- Agentur Barrierefrei NRW




Zurück