Auskunft

weitere Informationen

Bönen, Selm, Werne

Frau Blech
Fon 0 23 03 / 27-37 50
Fax 0 23 03 / 27-35 58
ramona.blech@kreis-unna.de

weitere Informationen

Bergkamen, Kamen

Frau Michalik
Fon 0 23 03 / 27-21 50
Fax 0 23 03 / 27-35 58
elke.michalik@kreis-unna.de

weitere Informationen

Fröndenberg, Holzwickede, Unna

Frau Lips-Bücheler
Fon 0 23 03 / 27-38 50
Fax 0 23 03 / 27-35 58
renate.lips-buecheler@kreis-unna.de

weitere Informationen

Lünen (Buchstaben A - M)

Frau Özkan
Fon 0 23 03 / 27-39 50
Fax 0 23 03 / 27-35 58
emel.oezkan@kreis-unna.de

Schwerte, Lünen (Buchstaben N - Z)

Frau Conrads
Fon 0 23 03 / 27-41 50
Fax 0 23 03 / 27-35 58
jasmin.conrads@kreis-unna.de

weitere Informationen

Koordination Bildungs- und Teilhabepaket

Stefan Eggert
Fon 0 23 03 / 27-40 57
Fax 0 23 03 / 27-35 58
stefan.eggert@kreis-unna.de

weitere Informationen

Norbert Diekmännken (Leitung)
Fon 0 23 03 / 27-10 50
Fax 0 23 03 / 27-26 96
norbert.diekmaennken@kreis-unna.de

weitere Informationen

Ursula Grewe
Fon 0 23 03 / 27-20 57
Fax 0 23 03 / 27-35 58
ursula.grewe@kreis-unna.de

Bürgertelefon zum Bildungspaket
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
0 18 05 / 67 67 21 (Kostenpflichtig)
0,14 Euro/Minute aus dem dt. Festnetz
maximal 0,42 Euro/Minute aus dem Mobilfunknetz

Kind am Schreibtisch - Thommy Weiss | pixelio.de
Thommy Weiss | pixelio.de

Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

Schulbedarf

Für den persönlichen Schulbedarf wird zu Beginn eines Schulhalbjahres ein zusätzlicher Geldbetrag ausgezahlt. Der Schulbedarf wird erstmalig zum Stichtag 1. August 2011 gewährt.

Klassenfahrten und Ausflüge

Bisher wurden bereits die Kosten für mehrtägige Schul-Klassenfahrten übernommen. Nun werden auch mehrtägige Ausflüge von Kindergartenkindern und eintägige Ausflüge bezuschusst.

Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")

Wenn die Versetzung in die nächste Klasse gefährdet ist und keine schulischen förderangebote gestehen, kann eine außerschulische „Nachhilfe“ in Anspruch genommen werden.

Zudem wird auch die Erhöhung des Lernniveaus gefördert, das der Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und der weiteren Entwicklung im Beruf dient.

Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort

Das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ist zum 31.07.2011 ausgelaufen . Jetzt wird das gemeinschaftliche Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket bezuschusst. Die Eltern steuern dazu 1 Euro bei.

Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung ist in Nordrhein-Westfalen klar geregelt. In wenigen Ausnahmefällen können auch Fahrkosten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gezahlt werden.

Soziale und kulturelle Teilhabe

Kinder und Jugendliche sollen Vereins- Kultur- und Freizeitangebote nutzen und dabei Kontakte knüpfen und pflegen können. Dafür stehen monatlich zehn Euro zur Verfügung.

Die Anträge sind online ausfüllbar, können dann gedruckt und unterschrieben werden. Der Versand muss auf dem Postweg oder mit persönlicher Abgabe erfolgen.

Die Entscheidungen über die Anträge erfolgen nach den Richtlinien SGB II, BKGG, SGB XII & AsylbLG -Bedarfe für Bildung und Teilhabe (PDF).