Auskunft

Buchstaben: B, F, G, L, M, T, U, V, X, Y, Z

Frau Duy
Fon 0 23 03 / 27-28 57
Fax 0 23 03 / 27-26 96
fb50@kreis-unna.de

Buchstaben: A, C, D, E, H, I, J, K, P

Christiane Kohs
Fon 0 23 03 / 27-26 57
Fax 0 23 03 / 27-26 96
christiane.kohs@kreis-unna.de

Buchstaben: N, O, Q, R, S, W
und für Pflegewohngeldselbstzahler

Frau Stalljohann
Fon 0 23 03 / 27-27 57
Fax 0 23 03 / 27-26 96
fb50@kreis-unna.de

Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Pflegewohngeld wird den vollstationären Einrichtungen nur gewährt für Bewohner, die dort auf Dauer untergebracht sind.

Die Bewohner müssen pflegebedürftig im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes sein, d. h. es müssen mindestens Leistungen der Pflegestufe I bezogen werden. Für Personen, die nicht pflegeversichert sind, besteht kein Anspruch auf Pflegewohngeld.

Pflegewohngeld wird gewährt, wenn das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person zur Finanzierung der Investitionskosten nicht oder teilweise nicht ausreicht. Kinder werden nicht zum Unterhalt herangezogen.

Das Vermögen eines alleinstehenden Pflegebedürftigen bleibt bis zu einer Grenze von insgesamt 10.000 € geschont. Des weiteren wird ein Bestattungsvorsorgevertrag  in Höhe bis zu 6.000 € geschont.

Sofern der Pflegebedürftige verheiratet ist, wird das gesamte Vermögen des Pflegebedürftigen und des nicht getrennt lebenden Ehegatten als ganzes gesehen. Jeder Ehegatte erhält in der Berechnung das hälftige Vermögen. Auch hier ist dann ein Vermögensfreibetrag von 10.000 € geschont.

Sofern beide Eheleute einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen haben, wird auch hier je ein Betrag bis zu 6.000 € geschont.

Zum Einkommen gehörten zum Beispiel:

  • Renten, auch aus dem Ausland
  • Pensionen
  • Erwerbseinkommen
  • Einkünfte aus Wohnrechten, Nießbrauchrechten, Altenteilsrechten u. a.
  • Zinsen
  • Unterhalt des getrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten
  • Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Miet- und Pachteinnahmen
  • Sonstiges

Zum Vermögen gehörten zum Beispiel

  • Bargeld
  • Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen u. a.
  • Wertpapiere
  • Forderungen
  • Ansprüche aus Schenkungsrückforderung
  • Haus- und Grundvermögen
  • Pkw
  • Rückkaufswerte von Sterbegeld-/Lebensversicherungen
  • Bestattungsvorsorgeverträge