Auskunft

Buchstaben: B, F, G, L, M, T, U, V, X, Y, Z

Frau Duy
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fb50@kreis-unna.de

Buchstaben: A, C, D, E, H, I, J, K, P

Christiane Kohs
Fon 0 23 03 / 27-26 57
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christiane.kohs@kreis-unna.de

Buchstaben: N, O, Q, R, S, W
und für Pflegewohngeldselbstzahler

Frau Stalljohann
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Wie wird Pflegewohngeld berechnet?

Bei der Berechnung werden folgende Dinge berücksichtigt

  • das Heimentgelt des jeweiligen Heimes,
  • das Einkommen der Pflegebedürftigen und des nicht getrennt lebenden Ehegatten,
  • das Vermögen der Pflegebedürftigen und des nicht getrennt lebenden Ehegatten und
  • die jeweilige Leistung der Pflegeversicherung

Beispiele

Frau A., Frau B., Herr C und Herr D leben in einem Pflegeheim und beziehen jeweils Leistungen der Pflegestufe III in Höhe von 1510,00 Euro. Das Heim, in dem sie wohnen, berechnet pro Person folgendes Entgelt: 

Heimentgelt

Täglich

Monatlich (= tägl. Entgeld x 30,42)

Pflegekosten Stufe III

62,63 Euro

1.905,20 Euro

Unterkunft und Verpflegung

21,88 Euro

665,59 Euro

Investitionskosten

8,10 Euro

246,40 Euro

Heimentgelt insgesamt

92,61 Euro

2.817,20 Euro

 

Die vier Pflegebedürftigen verfügen über Einkünfte und Vermögen in unterschiedlicher Höhe:

  • Frau A bezieht eine Witwenrente von 767,00 Euro und verfügt über Vermögen in Höhe von 2.000,00 Euro.
  • Frau B bezieht eine Altersrente und eine Witwenrente in Höhe von zusammen 1330,00 Euro und verfügt über Vermögen in Höhe von 5.000,00 Euro.
  • Herr C bezieht eine Altersrente in Höhe von 1585,00 Euro und verfügt über Vermögen in Höhe von 8.000,00 Euro.
  • Herr D bezieht eine Altersrente in Höhe von 1.000,00 Euro und verfügt über Vermögen in Höhe von 20.000,00 Euro. Herr D. ist verwitwet.

Die Berechnung des jeweiligen Pflegewohngeldes kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden: 

Pflegebedürftige

Frau A

Frau B

Herr C

Herr D

 

 

 

 

 

Vermögen der Pflegebedürftigen

2.000,00 Euro

5.000,00 Euro

8.000,00 Euro

20.000,00 Euro

Einkommen der Pflegebedürftigen

767,00 Euro

1.330,00 Euro

1.585,00 Euro

1.000,00 Euro

Abzüglich

 

 

 

 

Unterkunft und Verpflegung

665,59 Euro

665,59 Euro

665,59 Euro

665,59 Euro

Von der Pflegekasse nicht abgedeckten Pflegekosten

Pflegekosten insgesamt 1.905,20 € abzgl. Leistungen der Pflegekasse 1.510,00 €

395,20 Euro

395,20 Euro

395,20 Euro

395,20 Euro

Grundbarbetrag (Taschengeld)

96,93 Euro

96,93 Euro

96,93 Euro

96,93 Euro

Ggf. weitere Selbstbehalt

 

50,00 Euro

50,00 Euro

 

Summe Abzugsbeträge

1.157,72 Euro

1.157,72 Euro

1.157,72 Euro

1.157,72 Euro

Einkommensüberhang

0,00 Euro

172,28 Euro

427,28 Euro

0,00 Euro

Berechnung des monatlichen Pflegewohngeldes

 

 

 

 

Investitionskosten

246,40 Euro

246,40 Euro

246,40 Euro

246,40 Euro

Abzgl. Einkommensüberhang

0,00 Euro

172,28 Euro

427,28 Euro

0,00 Euro

Pflegewohngeld

246,40 Euro

74,12 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

Ergebnis

  • Für Frau A. erhält die Pflegeeinrichtung ein monatliches Pflegewohngeld in Höhe von 246,40 Euro
  • Für Frau B. erhält die Pflegeeinrichtung aufgrund Ihres Einkommensüberhanges in Höhe von 172,28 Euro ein Pflegewohngeld in Höhe von 74,12 Euro
  • Für Herrn C. erhält die Pflegeeinrichtung kein Pflegewohngeld, da sein Einkommensüberhang höher als die Investitionskosten ist.
  • Für Herrn D. erhält die Pflegeeinrichtung kein Pflegewohngeld, da sein Vermögen die Freibetragsgrenze von 10.000,00 Euro übersteigt. Das Vermögen ist zunächst einmal einzusetzen. Erst wenn das Vermögen unter die Grenze von 10.000,00 Euro sinkt, kommt eine Gewährung von Pflegewohngeld in Betracht.