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Frau Stalljohann
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Formulare & mehr
Wie wird Pflegewohngeld berechnet?
Bei der Berechnung werden folgende Dinge berücksichtigt
- das Heimentgelt des jeweiligen Heimes,
- das Einkommen der Pflegebedürftigen und des nicht getrennt lebenden Ehegatten,
- das Vermögen der Pflegebedürftigen und des nicht getrennt lebenden Ehegatten und
- die jeweilige Leistung der Pflegeversicherung
Beispiele
Frau A., Frau B., Herr C und Herr D leben in einem Pflegeheim und beziehen jeweils Leistungen der Pflegestufe III in Höhe von 1510,00 Euro. Das Heim, in dem sie wohnen, berechnet pro Person folgendes Entgelt:
Heimentgelt | Täglich | Monatlich (= tägl. Entgeld x 30,42) |
Pflegekosten Stufe III | 62,63 Euro | 1.905,20 Euro |
Unterkunft und Verpflegung | 21,88 Euro | 665,59 Euro |
Investitionskosten | 8,10 Euro | 246,40 Euro |
Heimentgelt insgesamt | 92,61 Euro | 2.817,20 Euro |
Die vier Pflegebedürftigen verfügen über Einkünfte und Vermögen in unterschiedlicher Höhe:
- Frau A bezieht eine Witwenrente von 767,00 Euro und verfügt über Vermögen in Höhe von 2.000,00 Euro.
- Frau B bezieht eine Altersrente und eine Witwenrente in Höhe von zusammen 1330,00 Euro und verfügt über Vermögen in Höhe von 5.000,00 Euro.
- Herr C bezieht eine Altersrente in Höhe von 1585,00 Euro und verfügt über Vermögen in Höhe von 8.000,00 Euro.
- Herr D bezieht eine Altersrente in Höhe von 1.000,00 Euro und verfügt über Vermögen in Höhe von 20.000,00 Euro. Herr D. ist verwitwet.
Die Berechnung des jeweiligen Pflegewohngeldes kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden:
Pflegebedürftige | Frau A | Frau B | Herr C | Herr D |
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Vermögen der Pflegebedürftigen | 2.000,00 Euro | 5.000,00 Euro | 8.000,00 Euro | 20.000,00 Euro |
Einkommen der Pflegebedürftigen | 767,00 Euro | 1.330,00 Euro | 1.585,00 Euro | 1.000,00 Euro |
Abzüglich |
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Unterkunft und Verpflegung | 665,59 Euro | 665,59 Euro | 665,59 Euro | 665,59 Euro |
Von der Pflegekasse nicht abgedeckten Pflegekosten Pflegekosten insgesamt 1.905,20 € abzgl. Leistungen der Pflegekasse 1.510,00 € | 395,20 Euro | 395,20 Euro | 395,20 Euro | 395,20 Euro |
Grundbarbetrag (Taschengeld) | 96,93 Euro | 96,93 Euro | 96,93 Euro | 96,93 Euro |
Ggf. weitere Selbstbehalt |
| 50,00 Euro | 50,00 Euro |
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Summe Abzugsbeträge | 1.157,72 Euro | 1.157,72 Euro | 1.157,72 Euro | 1.157,72 Euro |
Einkommensüberhang | 0,00 Euro | 172,28 Euro | 427,28 Euro | 0,00 Euro |
Berechnung des monatlichen Pflegewohngeldes |
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Investitionskosten | 246,40 Euro | 246,40 Euro | 246,40 Euro | 246,40 Euro |
Abzgl. Einkommensüberhang | 0,00 Euro | 172,28 Euro | 427,28 Euro | 0,00 Euro |
Pflegewohngeld | 246,40 Euro | 74,12 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
Ergebnis
- Für Frau A. erhält die Pflegeeinrichtung ein monatliches Pflegewohngeld in Höhe von 246,40 Euro
- Für Frau B. erhält die Pflegeeinrichtung aufgrund Ihres Einkommensüberhanges in Höhe von 172,28 Euro ein Pflegewohngeld in Höhe von 74,12 Euro
- Für Herrn C. erhält die Pflegeeinrichtung kein Pflegewohngeld, da sein Einkommensüberhang höher als die Investitionskosten ist.
- Für Herrn D. erhält die Pflegeeinrichtung kein Pflegewohngeld, da sein Vermögen die Freibetragsgrenze von 10.000,00 Euro übersteigt. Das Vermögen ist zunächst einmal einzusetzen. Erst wenn das Vermögen unter die Grenze von 10.000,00 Euro sinkt, kommt eine Gewährung von Pflegewohngeld in Betracht.




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