Auskunft
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Frau Duy
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Christiane Kohs
Fon 0 23 03 / 27-26 57
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und für Pflegewohngeldselbstzahler
Frau Stalljohann
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Formulare & mehr
Wo und wie wird Pflegewohngeld beantragt?
Der Antrag auf Pflegewohngeld wird grundsätzlich vom Pflegeheim gestellt. Dieser muss dem Kreis Unna innerhalb von drei Monaten nach Heimaufnahme zugegangen sein.
Sobald durch das Pflegeheim Pflegewohngeld beantragt wurde, werden die Pflegebedürftigen, Betreuer, Bevollmächtige oder die Angehörigen angeschrieben und um Einreichung von Einkommens- und Vermögensunterlagen gebeten.
Bei verheirateten Pflegebedürftigen sind auch die Einkünfte und das Vermögen des Ehegatten einzureichen.
Des weiteren werden dann die Unterkunftskosten und sonstige berücksichtigungsfähigen Aufwendungen (z. B. Beiträge zu Hausrat- oder Haftpflichtversicherung) benötigt.
Wer gewährt Pflegewohngeld?
Anträge sind bei den Kreisen bzw. kreisfreien Städten zu stellen, in dessen Bereich der Pflegebedürftige seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in das Pflegeheim hatte. Lediglich bei Berechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge) sind die Landschaftsverbände zuständig.
Der Kreis Unna gewährt Pflegewohngeld für Heimbewohner die Ihren letzten Wohnsitz in den Städten und Gemeinden Schwerte, Selm, Holzwicke, Unna, Bönen, Kamen, Bergkamen, Lünen, Werne und Fröndenberg hatten.
Für heimpflegebedürftige Personen anderer Bundesländer, die in einer nordrhein-westfälischen Pflegeeinrichtung leben, kann Pflegewohngeld gewährt werden, wenn sie nachweisen, dass ein in gerade oder nicht gerader Linie Verwandter ersten oder zweiten Grades im Sinne des § 1589 BGB seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Unna hat.




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