Auskunft
Buchstaben: L, R, W
Heike Krause
Fon 0 23 03 / 27-13 57
Fax 0 23 03 / 27-26 96
heike.krause@kreis-unna.de
Buchstaben:
C, D, E, F, G, H, I, M, O/Ö, Q, Y
Jochem Grüßges
Fon 0 23 03 / 27-17 50
Fax 0 23 03 / 27-26 96
Buchstaben: A, B, J, K, N, T
Elke Pielken
Fon 0 23 03 / 27-16 50
Fax 0 23 03 / 27-26 96
Buchstaben: P, S, U, V, Z
Bettina Präkelt
Fon 0 23 03 / 27-38 56
Fax 0 23 03 / 27-26 96
Formulare & mehr
Unterhalt
Werden Leistungen aufgrund einer Dauer- oder Tagespflege oder für ambulante Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) durch die Kreisverwaltung Unna als örtlichen Träger der Sozialhilfe gewährt, sind mögliche Unterhaltsverpflichtungen zu prüfen.
Unterhaltsverpflichtungen
- Verwandtenunterhalt
- Eltern gegenüber minderjährigen und volljährigen Kindern
- Kinder gegenüber ihren Eltern - Trennungsunterhalt und nachehelicher (Scheidungs-) Unterhalt
- Betreuungsunterhalt
Unterhalt für die Mutter eines Kindes, wenn diese nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist oder war - Prüfverfahren
Vorraussetzungen
Die Unterhaltsansprüche des Sozialhilfeempfängers gehen kraft Gesetzes bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Kreis Unna als Träger der Sozialhilfe über.




Zurück