Auskunft

Buchstaben: L, R, W

Heike Krause
Fon 0 23 03 / 27-13 57
Fax 0 23 03 / 27-26 96
heike.krause@kreis-unna.de

Buchstaben:
C, D, E, F, G, H, I, M, O/Ö, Q, Y

Jochem Grüßges

Fon 0 23 03 / 27-17 50

Fax 0 23 03 / 27-26 96

jochem.gruessges@kreis-unna.de

Buchstaben: A, B, J, K, N, T

Elke Pielken

Fon 0 23 03 / 27-16 50

Fax 0 23 03 / 27-26 96

elke.pielken@kreis-unna.de

Buchstaben: P, S, U, V, Z

Bettina Präkelt

Fon 0 23 03 / 27-38 56

Fax 0 23 03 / 27-26 96

bettina.praekelt@kreis-unna.de

Unterhalt

Werden Leistungen aufgrund einer Dauer- oder Tagespflege oder für ambulante Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) durch die Kreisverwaltung Unna als örtlichen Träger der Sozialhilfe gewährt, sind mögliche Unterhaltsverpflichtungen zu prüfen.

Unterhaltsverpflichtungen

  • Verwandtenunterhalt
    - Eltern gegenüber minderjährigen und volljährigen Kindern
    - Kinder gegenüber ihren Eltern
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher (Scheidungs-) Unterhalt
  • Betreuungsunterhalt
    Unterhalt für die Mutter eines Kindes, wenn diese nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist oder war
  • Prüfverfahren

Vorraussetzungen

Die Unterhaltsansprüche des Sozialhilfeempfängers gehen kraft Gesetzes bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den Kreis Unna als Träger der Sozialhilfe über.