Auskunft
Roland Quentmeier
Fon 0 23 03 / 27-21 54
Fax 0 23 03 / 27-12 99
roland.quentmeier@kreis.unna.de
Informationen zum Netzwerk
In dem seit 2008 im Kreis Unna bestehenden MRSA-Netzwerk wird das Aktionsprogramm der verschiedenen Akteure vom Gesundheitsamt des Kreises Unna moderiert. Netzwerkarbeit bedeutet nicht alleine das Verabreden gemeinsamer Vorgehensweisen, sondern insbesondere den Informationsaustausch und das gegenseitige Kennenlernen.
Von Anbeginn waren die acht Akutkrankenhäuser im Kreis Unna, die Kinderklinik im Lebenszentrum Königsborn und das Justizvollzugskrankenhaus des Landes NRW Teilnehmer des MRSA-Netzwerkes. Diese Akteure haben zunächst nach für alle Krankenhäuser im Kreis Unna einheitlichen Lösungswegen bezüglich der MRSA-Problematik gesucht.
Im Jahr 2010 wurden die niedergelassenen Ärzte, die Dialyseeinrichtungen sowie die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die Ärztekammer Westfalen-Lippe in die Netzwerkarbeit einbezogen. Im Jahr 2011 wurde das Netz nochmals enger gesponnen mit der Integrierung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die mittels der zu Pflegenden häufig in Beziehungen zu den niedergelassenen Ärzten und zu den Krankenhäusern stehen. Hilfreich für stationäre Pflegeeinrichtungen ist die Handreichung des LIGA NRW „Infektionsprävention in Heimen – Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA)“, für ambulante Pflegeeinrichtungen ist die Handreichung „Umgang mit MRSA in der ambulanten Pflege“ sehr nützlich (www.liga.nrw.de).
Einrichtungen bzw. Akteure, die sich dem MRSA-Netz anschließen möchten, müssen folgende Erklärung beim Kreisgesundheitsamt vorlegen.
Patienten, die in ein Krankenhaus im Kreis Unna aufgenommen werden, werden anhand der kreisweit einheitlichen Kriterien auf MRSA untersucht. Stellt sich daraufhin eine Besiedlung mit oder eine Erkrankung an MRSA heraus, so kann diese erkannt und behandelt (saniert) werden.
Da bei kurzen Verweilzeiten in Krankenhäusern eine MRSA-Behandlung nicht abgeschlossen werden kann, ist eine Fortführung durch den Hausarzt notwendig. Um den Informationsfluss zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens (Krankenhaus, niedergelassener Arzt, Pflegeeinrichtung etc.) sicherzustellen, wurde ein ebenfalls kreisweit einheitlicher MRSA-Überleitungsbogen entwickelt.




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