Auskunft

Streuobstwiesen, Hecken:
Hartmut Kemper
Fon 0 23 03 / 27-22 70
Fax 0 23 03 / 27-12 97
hartmutanton.kemper@kreis-unna.de

Kulturlandschaftsprogramm:
Martina Schepers
Fon 0 23 03 / 27-17 70
Fax 0 23 03 / 27-12 97
martina.schepers@kreis-unna.de

Agrarumweltmaßnahmen
Frau Rehers
Fon 0 23 03 / 9 61 61 39

 

Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
Kreisstelle Ruhr-Lippe
Platanenallee 56
59425 Unna

Kulturlandschaftsprogramm

Darüber hinaus enthält das Kulturlandschaftsprogramm NRW zahlreiche Förderangebote, die sich speziell an Landwirte richten. Es können Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen unterschieden werden.

  • Für die Bewilligung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz, ist der Kreis Unna zuständig. In erster Linie fördern wir die Extensivierung der Grünlandnutzung in bestimmten Gebieten des Kreises (Förderkulisse). Zu diesem Zweck bieten wir Landwirten verschiedene "Bewirtschaftungspakete" an. Je nach Umfang der Bewirtschaftungsseinschränkungen und -auflagen gewähren wir Fördersummen zwischen 200 und 450 Euro pro Hektar und Jahr.
    Die Bewirtschaftungsverträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren 
  • Die Umwandlung von Acker in Grünland wird mit einmalig 620 Euro pro Hektar ebenfalls gefördert, wenn daran der Abschluss eines Extensivierungsvertrages gekoppelt ist 
  • Im Kreis Unna wurden Verträge bezüglich einer Förderfläche von 500 Hektar abgeschlossen. Das Programm findet bei Landwirten mehr und mehr Zuspruch. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Bewirtschaftungspaketes und sind Ihnen in Fragen der Antragstellung behilflich. Anträge sollten Sie bis Ende April bei uns einreichen. Denn Vertragsbeginn ist der 1. Juli eines jeden Jahres 
  • Zu den Agrarumweltmaßnahmen zählen beispielsweise die Anlage von Uferrandstreifen oder die langjährige Stilllegung landwirtschaftlich genutzter Flächen zu Zwecken des Umweltschutzes. Ansprechpartner ist die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer