Auskunft
Nicole Drawe
Fon 0 23 03 / 27-19 32
Fax 0 23 03 / 27-30 32
nicole.drawe@kreis-unna.de
Edzard Semprich
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Fax 0 23 03 / 27-30 32
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Annelie Kleiner
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Dietrich Junge
(Kreisjagdberater)
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Formulare & mehr
Aktuelles | Jagdwesen
Hier finden Sie aktuelle Angelegenheiten der Jagdbehörde.
- Allgemeinverfügung Ringeltauben 2012 (PDF)
Für 2012 hat die Obere Jagdbehörde zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen die Schonzeit für Ringeltauben im Regierungsbezirk Arnsberg in der Zeit vom 21. Februar bis 31. Oktober aufgehoben. Näheres ist der Allgemeinverfügung zu entnehmen. - Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Aaskrähen (Formblatt)
Der Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Aaskrähen kann bei der Unteren Jagdbehörde gestellt werden. Hierzu ist zwingend das Formblatt „Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Aaskrähen“ zu verwenden. Die Untere Jagdbehörde holt im weiteren Verfahren die erforderlichen Stellungnahmen, z.B. des Kreisjagdberaters und der Landwirtschaftskammer ein. Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen leitet die Untere Jagdbehörde den vollständigen Antrag zur weiteren Entscheidung an die Obere Jagdbehörde weiter.
Zu beachten ist, dass nicht jede Schonzeitaufhebung zur Vermeidung eines übermäßigen Wildschadens im öffentlichen Interesse liegt. Nur bei übermäßigen existenzbedrohenden Schäden wird dies zu bejahen sein. Der Antragsteller hat dies nachzuweisen.
In den meisten Fällen ist der Bescheid der Oberen Jagdbehörde nach der Tarifstelle 8.3.4.5 gebührenpflichtig.




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