Ihre Pflichten als Fahrzeughalter

Als Halter eines Kraftfahrzeuges haben Sie laut Fahrzeugzulassungsverordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung bestimmte Pflichten. Sollten Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, kann die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug von Amtswegen außer Betrieb setzen lassen. Hier erhalten Sie Informationen zu den bestehenden Halterpflichten und wie Sie sich im Fall einer Ordnungsverfügung verhalten sollten. Als Halterpflichten gelten unter anderem:

Sollten Sie bereits Post von uns erhalten haben, überprüfen Sie bitte wie folgt die Art der Ordnungsverfügung. Im weiteren wird Ihnen erklärt, welche Maßnahmen Sie treffen müssen: