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Ihre Pflichten als Fahrzeughalter
Als Halter eines Kraftfahrzeuges haben Sie laut Fahrzeugzulassungsverordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung bestimmte Pflichten. Sollten Sie diesen Pflichten nicht nachkommen, kann die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug von Amtswegen außer Betrieb setzen lassen. Hier erhalten Sie Informationen zu den bestehenden Halterpflichten und wie Sie sich im Fall einer Ordnungsverfügung verhalten sollten. Als Halterpflichten gelten unter anderem:
- Abschluss und Aufrechterhaltung des Haftpflichtversicherungschutzes
(§1 PflVG i.V.m. §23 FZV) - Nachkommen der Steuerpflicht
(§1 KraftStG) - Einhaltung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges
(§16 Abs. 1 StVZO) - Mitteilungspflichten bei Änderungen
(§13 FZV)
Sollten Sie bereits Post von uns erhalten haben, überprüfen Sie bitte wie folgt die Art der Ordnungsverfügung. Im weiteren wird Ihnen erklärt, welche Maßnahmen Sie treffen müssen:




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