Auskunft
In Unna
Ulrike Seifert
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ulrike.seifert@kreis-unna.de
Silke Neubert
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silke.neubert@kreis-unna.de
Martina Köppe
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Fax 0 23 03 / 27-11 96
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Oliver Sonnack
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oliver.sonnack@kreis-unna.de
In Lünen
Annemarie Kobialka
Fon 0 23 06 / 100-340
Fax 0 23 06 / 100-347
annemarie.kobialka@kreis-unna.de
Heike Schepers
Fon 0 23 06 / 100-352
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Jochen Wittmann
Fon 0 23 06 / 100-355
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Formulare & mehr
Das Zulassungswesen in Deutschland
In Deutschland werden zulassungspflichtige Fahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis, einer EG-Typengenehemigung oder einer Einzelgenehmigung für den Verkehr zugelassen.
Dieses Zulassungsverfahren dient der Verkehrssicherheit, der statistischen Erfassung und ggf. der Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer.
Die Abwicklung im Falle von Unfällen wird erst durch die Registrierung von Fahrzeugen und Halter möglich.
Aus diesen Gründen werden an die Kfz-Zulassung höchste Sorgfalts- und Genauigkeitsanforderungen gestellt.
Nicht ohne Grund wird daher die Kfz-Zulassung in Deutschland heute von 440 Zulassungsbehörden wahrgenommen.
Die KFZ-Zulassungsbehörden nehmen bei der Zulassung Informationen über Halter und Fahrzeug in das örtliche Fahrzeugregister auf und übermitteln diese an das Kraftfahrbundesamt. Hier werden diese Informationen zentral gespeichert.
Das Verfahren richtet sich hauptsächlich nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und technisch zum überwiegenden Teil nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Für den Halter bringt die Zulassung eines Fahrzeuges unter anderem folgende Pflichten mit sich:
- Aufrechterhaltung des Haftpflichtversicherungschutzes (§1 PflVG i.V.m. §23 FZV)
- Steuerpflicht (§1 KraftStG)
- Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges (§16 Abs. 1 StVZO)
- Mitteilungspflichten bei Änderungen (§13 FZV)
Sollte der Fahrzeughalter seinen Pflichten nicht nachkommen, muss die Zulassungsbehörde Maßnahmen treffen um die Erfüllung der Pflichten zu erwirken.




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