Auskunft
Vermessung und Kataster
Detlef Walzok
Fon 0 23 03 / 27-11 62
Fax 0 23 03 / 27-31 96
detlef.walzok@kreis-unna.de
Carsten Schmidt
(LinkBase-Web, Katasterzahlenwerk)
Fon 0 23 03 / 27-23 67
Fax 0 23 03 / 27-32 96
carsten.schmidt@kreis-unna.de
Zentrale Datenverarbeitung
Andreas Fischer (GeoService Kreis Unna)
Fon 0 23 03 / 27-44 16
Fax 0 23 03 / 27-28 96
andreas.fischer@kreis-unna.de
Joachim von Glahn (LinkBase-Web, Punktdatei)
Fon 0 23 03 / 27-37 16
jochen.vonglahn@kreis-unna.de
Formulare & mehr
Informationen zu ALKIS (PDF)
Onlinezugang (PDF)
Leitfaden Beantragung von Vermessungsunterlagen (PDF)
Vermessungsunterlagen Online

Mit den folgenden Programmen bietet der Fachbereich Vermessung und Kataster autorisierten Nutzern die Möglichkeit an die Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster selbst zu erstellen und über das Internet abzurufen. Der Einstieg erfolgt über eine Übersichtkarte in GeoService Kreis Unna. Sie können diese mittels des Flurstückskennzeichen oder Gemeinde, Straße, Hausnummer starten.
- GeoService Kreis Unna
Auskünfte aus dem Katasterkartenwerk (ALK, DGK 5, AP-Übersichten, etc.), sowie aus dem automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) Wählen Sie dazu nach der Anmeldung in der Kartensteuerung das Thema Vermessung und Kataster. - LinkBase-Web
Auskünfte aus dem Katasterzahlenwerk (Risse, AP-Karten) - Punktdatei
Auskünfte aus der Punktdatei und die Ausgabe im edbs-Format
Für Auskünfte über Trigonometrische Festpunkte (TP) und Nivellementpunkte (NivP) wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Köln - Geobasis.nrw.
Unter Aktuelles erfahren Sie neueste Updates, Upgrades, Serverprobleme, Wartungsarbeiten, sowie sonstige Informationen
Diese Anwendungen sind nur zugänglich, wenn Sie ein Passwort und eine Benutzerkennung vom Fachbereich Vermessung und Kataster erhalten haben.
- Die Antragsformulare finden Sie rechts nebenstehend unter "Formulare & mehr".
Nutzungsbedingungen
Zugang und Benutzung richten sich nach dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes und die VermWertGebO NRW mit dem in der Anlage enthaltenen VermWertGebT sowie BDSG §10 in der jeweiligen gültigen Fassung.
Nach § 2 Ziffer 3 Abs. 5 VermWertGebO NRW v. 05.07.2010 sind die Unterlagen kostenfrei. Für Amtshandlungen außerhalb der Tarifstellen 3 und 4 des Gebührentarifs nehmen Sie bitte den Antrag auf Vermessungsunterlagen und schicken sie den ausgefüllten Antrag per Post, E-Mail oder Fax an uns zurück.
Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereich Vermessung und Kataster.




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