Auskunft
PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.
Oranienburger Strasse 13-14
Fon 0 30 / 94 87 94 23
Fax 0 30 / 47 98 50 31
E-Mail info@pfad-bv.de
Datenbank Moses-Online
www.moses-online.de
Landesjugendamt
Zentrale Adoptionsstelle
Zentrale Bundesbehörde für die Auslandsadoptionen
Bundesamt für Justiz
Unser Service | Adoption und Pflegekinder
Auf dieser Seite wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich über die unterschiedlichen Adoptionsformen und -verfahren zu informieren und Ihnen sämtliche Unterlagen für das Verfahren als Adoptiv-oder Pflegefamilie zugänglich machen.
Hier finden Sie auch unsere Formulare zum Download als PDF. In der Spalte rechts nebenstehend finden Sie entsprechende Behörden, Verbände und Organisationen.
Inlandsadoption und Pflegekinder
Wenn Sie sich für eine Inlandsadoption bewerben oder Pflegefamilie werden möchten, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Bewerberbogen für Pflege- und Adoptiveltern (PDF)
- Vordruck ärztliches Gutachten (PDF)
- Leitfaden zur Erstellung der Lebensgeschichte
- Schweigepflichtentbindung (PDF)
- erweitertes Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 BZRG (von den Bewerbern beizubringen)
- Einkommensnachweis
- Lichtbild
- Nachweis einer Schulung für Adoptiv- und Pflegeeltern
Das erweiterte Führungszeugnis und das Gesundheitszeugnis benötigen wir für alle im Haushalt der Bewerber lebenden Erwachsenen.
Auslandsadoption
Die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle führt keine Auslandsadoptionen in eigener Zuständigkeit durch.
Ihre Ansprechpartner sind das Landesjugendamt als Zentrale Adoptionsbehörde und das Bundesamt für Justiz als Zentrale Bundesbehörde für die Auslandsadoption.
Wenn wir von einer anerkannten Vermittlungsstelle zur Mitwirkung bei einer Auslandsadoption oder zu deren Nachbetreuung aufgefordert werden, ist dies kostenpflichtig!
Stiefkind- und Verwandtenadoption
Bei einer beabsichtigten Stiefkind- oder Verwandtenadoption bieten wir Ihnen im Vorfeld der Adoption kostenlose Beratung ( Rechtsfolgen der Adoption, formelle Voraussetzungen, Motivationsklärung ) an.
Die Adoption durch Stiefeltern oder Verwandte ist möglich, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Kind und dem/der Annehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden oder zu erwarten ist. Stiefkindadoptionen werden von uns erst zur Stellungnahme angenommen, wenn der Elternteil und der/die Annehmende eine angemessene Zeit miteinander verheiratet sind. Voraussetzung einer Stiefkind- oder Verwandtenadoption ist daher eine angemessene Adoptionspflegezeit analog der Fremdadoption.
Die Beantragung der Adoption, sowie sämtliche Einwilligungserklärungen, müssen notariell beurkundet sein. Wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, muss es beim Notar selbst einwilligen.
Bitte beachten Sie, dass die leiblichen Eltern - auch nichteheliche Väter - in jedem Fall notariell in die Adoption ihrer Kinder einwilligen müssen!
- Unterlagen für den Abschluß des Adoptionsverfahrens zur Vorlage beim Gericht
Aktuelle Gesetzestexte
- Adoptionsvermittlungsgesetz (PDF)
- Adoptionswirkungsgesetz (PDF)
- Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (PDF)
Sonstiges Informationsmaterial




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