Auskunft

Hans-Hermann Heeke
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hans-hermann.heeke@kreis-unna.de

Heike Koch
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Frank Körber
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Elterngeld

Hier finden Sie Elterngeldanträge für die Städte Bergkamen, Fröndenberg, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna, Werne sowie die Gemeinden Bönen und Holzwickede.

Mit dem Elterngeld wird bis zu 14 Monate nach der Geburt des Kindes eine finanzielle Planungssicherheit für die Eltern geschaffen. Das Elterngeld soll helfen, Beruf und Familie zu vereinbaren. Kernelement des Elterngeldes ist eine dynamische Leistung, die an das Erwerbseinkommen anknüpft. Es ersetzt 67 Prozent, bzw. bei einem Nettoeinkommen von mehr als 1.200 Euro 65 Prozent,  des nach der Geburt des Kindes wegfallende Erwerbseinkommen bis maximal 1800 Euro. Unabhängig vom Einkommen erhalten alle anspruchsberechtigten Eltern mindestens 300 Euro.

Bei Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag erhalten, wird das Elterngeld grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt. Alle Elterngeldberechtigte, die ALG II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei.

Alleinerziehende, die im letzten Jahr vor der Geburt Ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Für Elternpaare entfällt der Elterngeldanspruch, wenn sie im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Das Elterngeld wird für Erwerbstätige, also auch für Selbständige sowie für erwerbslose Elternteile, für Studierende und Auszubildende aber auch für Adoptiveltern und in Ausnahmefällen für Verwandte bis zum 3. Grad gezahlt.

Bei der Höhe des Elterngeldes werden die unterschiedlichen Familien und Einkommenssituationen berücksichtigt. So wird das Elterngeld beispielsweise für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit einer Mehrlingsgeburt erhöht.

Gerne stehen ihnen die nebenstehenden Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung. Sie erreichen uns auch unter der E-Mail Adresse elterngeld@kreis-unna.de .