Auskunft
Manfred Langhans
Fon 0 23 03 / 27-18 57
Fax 0 23 03 / 27-33 58
manfred.langhans@kreis-unna.de
Nina Morch
Fon 0 23 03 / 27-28 50
Fax 0 23 03 / 27-33 58
nina.morch@kreis-unna.de
Entsprechende Anträge sind bei der Kreisverwaltung Unna, Fachbereich Arbeit und Soziales, zu stellen.
Leistungen bei Behinderung
Menschen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Voraussetzung ist, dass Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Dabei wird die Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere die Art und Schwere der Behinderung, berücksichtigt.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder bei einer vorhandenen Behinderung deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
Eingliederungshilfe wird u.a. gewährt in Form von
- Autismusspezifische Förderung
- Behindertenfahrdienst
- Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
- Hilfen zu einer angemessen Schulbildung
- Hilfen zur Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung
- Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben




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