Umzug von A bis Z

Ab-/Anmeldungen oder Ummeldungen

Bei der zuständigen Meldebehörde (Stadtverwaltung- bzw. Gemeindeverwaltung). Umzug innerhalb eines Ortes | Ummeldung. Meldefrist eine Woche.

Adressänderung

Grundsätzlich schriftlich bei allen Behörden und Firmen anzeigen, zu denen Kontakt besteht (Finanzamt, Bank, Vereine, Verbände, Hauslieferanten usw.).

Kinder

Ummeldungen in der Schule, dem Kindergarten, bei den Sportvereinen, Musikschule usw.
Für das Kindergeld die Adressänderung bei der Kindergeldstelle anzeigen.

Kraftfahrzeug 

Erfolgt der Umzug innerhalb einer Stadt bzw. eines Kreises, muss das Fahrzeug bei der Zulass-ungsstelle nur umgemeldet werden. Personalausweis (mit neuer Adresse) und Fahrzeugpapiere sind vorzulegen. Beim Umzug in einen anderen Kreis muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Bei einer Neuzulassung ist die Deckungskarte der Kfz-Versicherung vorzulegen.

Post 

Nachsendeantrag stellen, bzw. "Antrag auf Anschriftenänderung" eine Woche vor dem Umzug.

Rundfunk- und Fernsehgebühren

Der Gebühreneinzugszentrale die neue Anschrift mitteilen.
Postfach 108025 | 50656 Köln

Strom, Wasser, Gas

Den zuständigen Versorger benachrichtigen, in der alten und neuen Wohnung den jeweiligen Zählerstand ablesen lassen.

Telekommunikation

Schriftlich ummelden/kündigen. Wenn eine neue Telefonnummer eingerichtet wird, kann für die alte Telefonnummer ein Ansagedienst bei der Telekom geschaltet werden.

Versicherungen

Adressenänderung am besten schriftlich unter Angaben der jeweiligen Versicherungsnummer bekannt geben.

Zeitungen

Zeitungen, die vom Zeitungsträger ins Haus gebracht werden, beim Verlag ummelden.