Auskunft
Jürgen Scheidemann
Fon 0 23 03 / 27-24 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
juergen.scheidemann@kreis-unna.de
Meike Reckermann
Fon 0 23 03 / 27-19 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
meike.reckermann@kreis-unna.de
Gerhard Steiner (Leitung)
Fon 0 23 03 / 27-11 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
gerhard.steiner@kreis-unna.de
Für wen gibt es Jugendgerichtshilfe?
- Für Jugendliche und Heranwachsenden, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat zwischen dem 14. und dem vollendeten 21. Lebensjahr waren, in Bönen, Fröndenberg oder Holzwickede wohnen und gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
- Die Beteiligung der JGH im gesamten Verfahren ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.
- Die JGH ist unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht.





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