Auskunft

Jürgen Scheidemann
Fon 0 23 03 / 27-24 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
juergen.scheidemann@kreis-unna.de

Gerhard Steiner (Leitung)
Fon 0 23 03 / 27-11 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
gerhard.steiner@kreis-unna.de

Was geschieht nach einer Gerichtsverhandlung?

Die Jugendgerichtshilfe

  • vermittelt eine geeignete Einsatzstelle, wenn Freizeitarbeit oder gemeinnützige Arbeit vom Gericht auferlegt wird (z.B. Altenheim, kirchliche Einrichtung)
  • überwacht die Erfüllung der Aufgaben
  • führt Betreuungsweisungen durch
  • organisiert Verkehrserziehungs- und  soziale Trainingskurse
  • besucht inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende in der Justizvollzugsanstalt