Auskunft
Jürgen Scheidemann
Fon 0 23 03 / 27-24 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
juergen.scheidemann@kreis-unna.de
Gerhard Steiner (Leitung)
Fon 0 23 03 / 27-11 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
gerhard.steiner@kreis-unna.de
Was geschieht nach einer Gerichtsverhandlung?
Die Jugendgerichtshilfe
- vermittelt eine geeignete Einsatzstelle, wenn Freizeitarbeit oder gemeinnützige Arbeit vom Gericht auferlegt wird (z.B. Altenheim, kirchliche Einrichtung)
- überwacht die Erfüllung der Aufgaben
- führt Betreuungsweisungen durch
- organisiert Verkehrserziehungs- und soziale Trainingskurse
- besucht inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende in der Justizvollzugsanstalt




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