Bewerbungskosten 

Bewerbungen zu schreiben kann ganz schön teuer werden. Du brauchst eine Bewerbungsmappe, du musst Bewerbungsfotos machen lassen und du musst natürlich auch das Porto bezahlen, damit die Bewerbungen beim Arbeitgeber ankommen.

Damit dir die Kosten nicht über den Kopf wachsen, kannst du dir bei der Bundesagentur für Arbeit die Bewerbungskosten teilweise zurückerstatten lassen.

1. Voraussetzung dafür ist, dass du bei der Arbeitsagentur als ausbildungssuchend gemeldet bist. Das bist du schon dann, wenn du bereits einmal ein Beratungsgespräch beim Berufsberater der BA (Bundesagentur für Arbeit) hattest.

2. Voraussetzung ist, dass du den Antrag für die Bewerbungskostenrückerstattung stellst, bevor du die erste Bewerbung schreibst.

Wenn du diese beiden Voraussetzungen erfüllst, können dir maximal 260 € jährlich an Bewerbungskosten zurückerstattet werden. Die Jahresfrist beginnt dabei mit dem Tag der ersten Antragsstellung.

Im Bereich Hamm/ Unna werden von dir keine Rechnungen oder Quittungen benötigt. Die Abrechnung erfolgt über sogenannte Pauschalen, und zwar wird pro Bewerbung eine Pauschale von 5 € erstattet.

Dafür musst du aber Nachweise darüber erbringen, dass du dich auch tatsächlich beworben hast. So ein Nachweis ist beispielsweise das Antwortschreiben des Arbeitgebers.

Die gesetzlichen Bestimmungen zu der Bewerbungskostenrückerstattung findest du im § 323 i.V.m. § 324 SGB III.

Wenn du dich noch näher über das Thema Bewerbungskosten informieren willst oder du noch Fragen dazu hast, solltest du dich an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können dir dort weiter helfen.