Trennung und Scheidung 

Trotz Trennung bleiben Eltern Eltern. Sie beenden ihre Beziehung als Paar, bleiben aber weiterhin Vater und Mutter. Als Eltern tragen sie die Verantwortung, wie das Zusammenleben und der Umgang miteinander in Zukunft gestaltet werden kann. Dieses darf nicht zu Lasten der Kinder gehen.

In Trennungs- und Scheidungssituationen ist es jedoch oft schwierig, in Ruhe Vereinbarungen zu treffen, und dabei die Nöte und Wünsche der Kinder zu erfahren und zu berücksichtigen. Kinder können am besten die Situation verkraften, wenn die Eltern eine gemeinsame, für alle tragbare  Lösung finden.

Mit der Veränderung des Kindschaftsrechts besteht grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht nach einer Ehescheidung fort. Auf Antrag sind unter bestimmten Bedingungen auch andere Regelungen möglich. In diesen Verfahren vor dem Familiengericht ist der Allgemeine Sozialdienst grundsätzlich "Verfahrensbeteiligter" und hat sowohl Eltern, Kinder sowie das Familiengericht zu beraten. Aber auch Eltern, die keinen Antrag auf Sorgerechtsregelung gestellt haben, haben Anspruch auf Beratung.

Der Allgemeine Sozialdienst bietet

  • unterstützende Beratung im Entscheidungsprozess
  • Einzel-, Paar- und Familiengespräche zur Klärung des Sorgerechts mit Besuchsregelung
  • Informationen zum Scheidungsverfahren
  • Vermittlung von weiteren Hilfeangeboten