Auskunft

Manfred Günther
Fon 0 23 03 / 27-20 54
Fax 0 23 03 / 27-12 99
manfred.guenther@kreis-unna.de

Roland Quentmeier
Fon 0 23 03 / 27-21 54
Fax 0 23 03 / 27-12 99
roland.quentmeier@kreis.unna.de

Auskünfte zu privaten Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen)

Bergkamen | Bönen | Kamen | Lünen | Selm | Werne
Fon 0 23 06 / 100-530 oder -531 
Fax 0 23 06 / 100-599

 

Schwerte

Fon 0 23 03 / 27-22 54
Fax 0 23 03 / 27-32 53

 

Fröndenberg

Fon 0 23 03 / 27-23 54
Fax 0 23 03 / 27-32 53

 

Unna | Holzwickede 
Fon 0 23 03 / 27-24 54
Fax 0 23 03 / 27-32 53

Trinkwasser

Mit der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Mai 2011 (BGBl. I S. 748) geändert worden ist, sind ab dem 01.11.2011 eine Reihe von Änderungen in Kraft getreten.

Wesentliche Änderungen betreffen die Unternehmer oder Inhaber von Trinkwasserinstallationen hinsichtlich durchzuführender Legionellenuntersuchungen, sofern das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.

Mit diesem Merkblatt wird ein Überblick über die wichtigsten Informationen über Legionellen sowie über die von Ihnen einzuleitenden konkreten Maßnahmen nach der neuen Trinkwasserverordnung gegeben.

Anzeige des Gebäudeeigentümers

Für die Anzeige des Gebäudeeigentümers und sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage gem. § 13 Abs. 5 der Trinkwasserverordnung kann folgendes Formblatt verwendet werden.

Aufgabengebiet

Zum Aufgabengebiet gehört u.a. die Überwachung

  • zentraler Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen
  • privater Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen)
  • von Anlagen der Trinkwasser-Installation in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden.