Auskunft
Manfred Günther
Fon 0 23 03 / 27-20 54
Fax 0 23 03 / 27-12 99
manfred.guenther@kreis-unna.de
Roland Quentmeier
Fon 0 23 03 / 27-21 54
Fax 0 23 03 / 27-12 99
roland.quentmeier@kreis.unna.de
Auskünfte zu privaten Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen)
Bergkamen | Bönen | Kamen | Lünen | Selm | Werne
Fon 0 23 06 / 100-530 oder -531
Fax 0 23 06 / 100-599
Schwerte
Fon 0 23 03 / 27-22 54
Fax 0 23 03 / 27-32 53
Fröndenberg
Fon 0 23 03 / 27-23 54
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Unna | Holzwickede
Fon 0 23 03 / 27-24 54
Fax 0 23 03 / 27-32 53
Formulare & mehr
Trinkwasser
Mit der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Mai 2011 (BGBl. I S. 748) geändert worden ist, sind ab dem 01.11.2011 eine Reihe von Änderungen in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen betreffen die Unternehmer oder Inhaber von Trinkwasserinstallationen hinsichtlich durchzuführender Legionellenuntersuchungen, sofern das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird.
Mit diesem Merkblatt wird ein Überblick über die wichtigsten Informationen über Legionellen sowie über die von Ihnen einzuleitenden konkreten Maßnahmen nach der neuen Trinkwasserverordnung gegeben.
Anzeige des Gebäudeeigentümers
Für die Anzeige des Gebäudeeigentümers und sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage gem. § 13 Abs. 5 der Trinkwasserverordnung kann folgendes Formblatt verwendet werden.
Aufgabengebiet
Zum Aufgabengebiet gehört u.a. die Überwachung
- zentraler Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen
- privater Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen)
- von Anlagen der Trinkwasser-Installation in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden.




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