Häusliche Pflege | ambulante Hilfe zur Pflege
Was ist häusliche Pflege?
Die ambulante Pflege findet im häuslichen Umfeld des Hilfebedürftigen durch Pflegedienste, Angehörige, Freunde und Bekannte statt. Umgesetzt wird damit der im Kreis Unna geltende Leitsatz „ambulant vor stationär“. Es geht um eine aktivierende Pflege im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung. Damit Menschen möglichst lange und möglichst selbstständig in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben können.
Wer ist zuständig?
Seit dem 01.01.2011 ist der Kreis Unna kreisweit (ohne Lünen) für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig. Für die betroffenen Menschen hat sich hierdurch nichts geändert. Die Aufgaben wurden gebündelt und kurze Wege für die Bürger gesichert.
Die Anträge auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen können
- beim Kreis Unna | Fachbereich Arbeit und Soziales | Friedrich-Ebert-Str. 17 | 59425 Unna aber auch weiter
- in den Rat- und Stadthäusern abgegeben werden. Sie werden dann an den Kreis Unna weitergeleitet.
Das sollten Betroffene wissen, die auch vor dem 01.01.2011 schon Leistungen bezogen haben
Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Unna und den Städten und Gemeinden wurde ein reibungsloser Übergang gewährleistet.
- Betroffene müssen nichts tun, denn die Akten befinden sich beim Kreis Unna.
- Durch die neue Zuständigkeit des Kreises Unna änderte sich bis auf Weiteres nichts an der Höhe der bisher gewährten Leistung: Sie wurde unverändert übernommen.
- Der aktuelle Bewilligungsbescheid der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung behielt weiter seine Gültigkeit: Der Kreis Unna als örtlicher Sozialhilfeträger trat in die Rechte und Pflichten des Bescheides ein.
- Das schließt natürlich nicht aus, dass fehlerhafte Bescheide korrigiert wurden oder werden können.




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