Auskunft

Hartmut Dahlhaus

für Bergkamen, Schwerte, Selm, Werne, Behinderteneinrichtungen in Lünen
Fon 0 23 03 / 27-24 50
Fax 0 23 03 / 27-26 96
hartmut.dahlhaus@kreis-unna.de

Heidi Kopelke

für Fröndenberg, Lünen
Fon 0 23 03 / 27-32 50
Fax 0 23 03 / 27-26 96 
heidi.kopelke@kreis-unna.de

Annette Schlüter

für Bönen, Holzwickede, Kamen, Unna
Fon 0 23 03 / 27-33 50
Fax 0 23 03 / 27-26 96 
annette.schlueter@kreis-unna.de

Formulare & mehr

Heimaufsicht

Die Heimaufsicht des Kreises Unna ist zuständig für die Überwachung der Betreuungseinrichtungen zum Schutz für ältere Menschen, Volljährige mit Behinderung oder pflegebedürftige Volljährige in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

Zu den Betreuungseinrichtungen gehören Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Hospize, Behinderteneinrichtungen, ggf. auch Wohngemeinschaften und betreute Wohnanlagen.

 Menschen, die in Betreuungseinrichtungen leben, sollen

  • ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen können
  • vor Gefahren für Leib und Seele und
  • in ihrer Privat- und Intimsphäre geschützt werden,
  • ein am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung erhalten,
  • umfassend über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Behandlung informiert werden
  • Wertschätzung erfahren, sich mit anderen Menschen austauschen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben,
  • ihrer Kultur und Weltanschauung entsprechend leben und ihre Religion ausüben
  • und in Würde sterben können

Handlungsgrundlage für die Tätigkeit der Heimaufsicht ist das am 10.12.2008 in Kraft getretene Wohn- und Teilhabegesetz mit den dazu erlassenen Durchführungsverordnungen. Der Tätigkeitsschwerpunkt ist neben der jährlichen Überprüfung in der Beratung zu sehen.

Aufgaben der Heimaufsicht