Auskunft
Manfred Langhans
Fon 0 23 03 / 27-18 57
Fax 0 23 03 / 27-33 58
manfred.langhans@kreis-unna.de
Nina Morch
Fon 0 23 03 / 27-28 50
Fax 0 23 03 / 27-33 58
nina.morch@kreis-unna.de
Für die Fahrbereiche Bergkamen, Bönen, Kamen und Lünen
Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Unna
Fon 0 23 07 / 4 34 51
Für die Fahrbereiche Selm, Schwerte und Werne
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Unna
Fon 0 23 03 / 25 45 30
Für die Fahrbereiche Fröndenberg, Holzwickede und Unna
können Sie sich wahlweise an die Arbeiterwohlfahrt oder an das Deutsche Rote Kreuz wenden.
Behindertenfahrdienst
Wer kann den Behindertenfahrdienst nutzen?
Rollstuhlfahrer/-innen
Personen mit dem Vermerk "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "H" (hilflos) im Schwerbehindertenausweis
mit Wohnsitz im Kreis Unna.
Tarife (gültig ab 01.02.2012)
Entgelt pro angefangenen Beförderungskilometer für jeden Fahrgast 1,37 Euro.
Pro Fahrt wird zusätzlich eine Anfahrtspauschale von 2,15 Euro erhoben.
Abrechnung
Zur Abrechnung kommen die Beförderungskilometer, die vom Beginn der Fahrt bis zum endgültigen Ziel zusammenkommen (Abholung des 1. Fahrgastes, Abholung der übrigen Fahrgäste an verschiedenen Sammelplätzen, Ziel = abrechenbare Beförderungskilometer und anteilmäßige Verteilung auf alle Fahrteilnehmer).
Ausgenommen
Von der Kilometerpauschale befreit sind für 400 Beförderungskilometer jährlich Teilnehmer, die
- laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) beziehen oder
- deren Lebensunterhalt im Rahmen der Grundsicherung im Alter oder
- bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII oder
- dem SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - sichergestellt wird
Die pro Fahrt erhobene Anfahrpauschale von 2,15 Euro ist auch von diesem Personenkreis zu leisten. Notwendige Begleitpersonen können unentgeltlich befördert werden.
Beispiel
Fahrt mit 5 Fahrgästen, davon 2 Sozialhilfeempfänger, insgesamt 30 Beförderungskilometer;
Anteil für jeden Fahrgast = 6 Kilometer
Für die Sozialhilfeempfänger werden je 6 km auf ihre Freikilometer angerechnet, die übrigen Fahrgäste haben jeweils pro km 1,37 Euro zu entrichten. Jeder der 3 verbleibenden Fahrgäste hat somit 8,22 Euro zu zahlen. Zusätzlich ist die Anfahrpauschale von 2,15 Euro zu entrichten.




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