Auskunft
Sigrid Einecke (Leitung)
Fon 0 23 03 / 9 86 11-11
Fax 0 23 03 / 27-12 96
sigrid.einecke@kreis-unna.de
Beratung und Förderung Mietwohnungsbau sowie investiven Maßnahmen im Bestand:
Klaus Heberling
Fon 0 23 03 / 9 86 11-20
Fax 0 23 03 / 27-12 96
klaus.heberling@kreis-unna.de
Beratung und Förderung Eigenheime:
Thomas Flachmann
Fon 0 23 03 / 9 86 11-18
Fax 0 23 03 / 27-12 96
thomas.flachmann@kreis-unna.de
Mietwohnungsbau
Gefördert wird die Neuschaffung von Mietwohnungen, auch in der Form von Genossenschaftswohnungen, zur Vermietung bestimmter Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- Mit entsprechender Standortqualität (insbesondere Lage des Baugrundstückes, Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen, ausreichende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, Erschließung, Lärmbelästigung, Angebot an wohnungsnahen Spiel- und Freiflächen), die Voraussetzung für gesundes und ruhiges Wohnen bietet,
- Häuser mit (in der Regel) nicht mehr als 4 Vollgeschossen,
- Bauprojekte, die sich harmonisch in das Stadtbild und in die Siedlungsstruktur einfügen und
- Wohnungen mit einem bedarfsgerechten Verhältnis für verschiedene Nutzergruppen (Familien, Alleinerziehende, Senioren, Singles)
- Gruppenwohnungen (für bis zu 8 Personen) für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen mit ambulantem Betreuungsbedarf sowie
- Pflegewohnplätze (Wohn- u. Gemeinschaftsräume) im Zusammenhang mit einer Neubauförderung als neue Form gemeinschaftlichen Wohnens einer Gruppe von Pflegebedürftigen oder für besondere Bedarfsgruppen Pflegebedürftiger in einer stationären Pflegeeinrichtung
Barrierefreiheit, ökologische und energiebewusste Planung sind erwünscht. Bitte fragen Sie auch nach möglichen Sonderförderprogrammen, die je nach aktuellem Wohnungsbauprogramm bereitgestellt werden.




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