Baurecht

Das Baurecht umfasst das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die bestimmte Anforderungen an bauliche Anlagen stellen. Das Bauplanungsrecht, das im Wesentlichen im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung geregelt ist, beschäftigt sich damit, wo und was gebaut werden darf.

Das Bauordnungsrecht behandelt die Sicherheit und Ordnung des Baues, z. B. Standsicherheit, Brandschutz, Abstandsflächen usw. und klärt, wann und wie gebaut werden darf. Dieses Recht ist in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Dort wird auch die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden und das Verwaltungsverfahren behandelt. Als Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist sowohl die Übereinstimmung mit dem Planungsrecht als auch mit dem Bauordnungsrecht sowie mit den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich.