Bauplanungsrecht
Ausgangspunkt des Bauplanungsrechts ist zunächst die Bauleitplanung. Sie kennt zwei Stufen: Die vorbereitende Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan dargestellt wird und die verbindliche Bauleitplanung, die sich in den Bebauungsplänen niederschlägt.
Die Planungshoheit liegt bei der Stadt bzw. Gemeinde. Der Rat als oberstes Organ ist also zuständig für die Verabschiedung der Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Diese Bauleitplanungen bedürfen in der Regel der Genehmigung übergeordneter Behörden oder sind diesen anzuzeigen.




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