Umlegung

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile kann zur Neuordnung von Grund und Boden eine Baulandumlegung erforderlich sein. Hierbei handelt es sich um ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren, in dem die Grundstücke so neu gestaltet werden, dass sie entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes oder entsprechend der näheren Umgebung bebaut bzw. genutzt werden können. Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, der als unabhängiges Gremium die Grundstücksneuordnung durchführt, ist bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde eingerichtet.