Gewährleistung

Das Auftreten von Bauschäden wird sich auch trotz hinreichender Sorgfalt aller am Bau Beteiligten nie ganz vermeiden lassen. Bauschäden können durch mangelhafte Architekten-, Ingenieur- oder Unternehmerleistungen verursacht werden. In der Praxis überwiegen nicht die Ausführungs- und Überwachungsfehler, sondern die Planungsfehler. Architekten schließen in der Regel Haftpflichtversicherungen gegen Bauschäden ab. Wenn Planungsfehler auftreten, sind sie daher in der Lage, die anfallenden Kosten zur Schadensbehebung wirkungsvoll abzudecken.

Auch in der Bauausführung werden sich Reklamationen nie ganz ausschalten lassen. Aber man kann schon bei der Vergabe manchen Ärger vermeiden, wenn man nicht unbedingt die billigsten, sondern erfahrene und empfohlene Handwerker wählt.

Jeder Bauherr sollte sich darüber informieren, wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat. Sobald ein Schaden festgestellt wird, muss er sich unverzüglich mit dem Handwerksbetrieb in Verbindung setzen. Der Handwerker ist schriftlich aufzufordern, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.