Schwarzarbeit
Wer Bauarbeiten von "Schwarzarbeitern" durchführen lässt, kann grundsätzlich keinerlei Ansprüche auf Gewährleistung stellen. Verträge mit "Schwarzarbeitern" sind wegen Gesetzesverstoßes nichtig. Bei Arbeitsunfällen ist der Auftraggeber allein verpflichtet, für die Arzt- und Krankenhauskosten aufzukommen. Schließlich droht ihm noch eine Geldbuße bis zu 25.000 Euro, wenn nachgewiesen werden kann, dass er sich durch Schwarzarbeit in erheblichem Umfang wirtschaftliche Vorteile verschafft hat. Um jedes unnötige Risiko bei der Auftragsvergabe zu vermeiden, sollte sich der Bauherr in Zweifelsfällen die Handwerkskarte zeigen lassen oder bei der zuständigen Handwerkskammer nach der Eintragung in die Handwerksrolle fragen. Dort werden auch alle Fragen zum Thema Schwarzarbeit beantwortet.




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