Auskunft
GWA - Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH
Friedrich-Ebert-Straße 59
59425 Unna
Fon 0 23 03 / 284-0
Recyclinganlage der BBKU
- Boden- und Bauschuttverwertungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH -
Mühlhauser Straße
59174 Kamen
Fon 0 23 07 / 942-20 13
Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Arnsberg
Königstraße 22
59821 Arnsberg
Fon 0 29 31 / 555-00
Asbesthaltige Materialien
Aufgrund der möglichen Gesundheitsgefährdungen beim Umgang mit asbesthaltigen Materialien dürfen diese nur von Fachfirmen abgebrochen oder entfernt werden. Bei speziellen Fragen zum Arbeitsschutz wenden Sie sich bitte an das
- Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Arnsberg
Königstraße 22 | 59821 Arnsberg
Fon 0 29 31 / 555-00
Eine Verwertung von asbesthaltigen Baustoffen (Abfallschlüssel-Nr. 170605) ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zulässig (Verwertungsverbot). Daher sind diese als Abfälle zur Beseitigung in jedem Fall dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen und einer Entsorgung zuzuführen durch die
- GWA - Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH
Friedrich-Ebert-Straße 59 | 59425 Unna
Fon 0 23 03 / 284-0
Außerdem sind asbesthaltige Baustoffe als besonders überwachungsbedürftige Abfälle eingestuft. Zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Entsorgung ist daher ein entsprechendes Nachweisverfahren nach den Vorschriften der Nachweisverordnung (NachwV) durchzuführen. Die Erstellung der erforderlichen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine wird in der Regel als Serviceleistung von dem beauftragten Entsorgungsunternehmen angeboten.




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