Auskunft

GWA - Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH

Friedrich-Ebert-Straße 59
59425 Unna
Fon 0 23 03 / 284-0

 

Recyclinganlage der BBKU

- Boden- und Bauschuttverwertungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH -
Mühlhauser Straße
59174 Kamen
Fon 0 23 07 / 942-20 13

 

Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Arnsberg

Königstraße 22
59821 Arnsberg
Fon 0 29 31 / 555-00

Der Dachausbau

In Dachräumen liegen ungeahnte Kapazitäten an Wohnraum brach. Dabei könnte sich mit forciertem Dachausbau Wohnraum auf schnelle und relativ preiswerte Art und Weise schaffen lassen. Gelockerte Baubestimmungen und zügigere Genehmigungsverfahren erleichtern die Entscheidung für den Dachausbau.

Brandschutztechnisch müssen in Gebäuden mit mehr als einer Wohnung unterhalb des Dachraumes, in denen Aufenthaltsräume möglich sind, die Wände und Decken mindestens feuerhemmend sein.

Jedes ausgebaute Dachgeschoss muss über zwei Rettungswege verfügen: Einen Zugang über das Treppenhaus sowie für jede Nutzungseinheit mindestens ein von der Feuerwehr anleiterbares Fenster (lichte Größe 90/120 cm). Beim Ausbau muss die lichte Raumhöhe mindestens 2,30 m betragen. Diese Höhe ist mindestens über die Hälfte der Grundfläche einzuhalten, wobei Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben.

Für Kleinwohnungen (Appartements), Emporen und Galerien gelten Sonderregelungen.

Der Einbau von Sonnenkollektoren ist - soweit nicht in einer gemeindlichen Gestaltungssatzung abweichend geregelt - genehmigungsfrei. Dagegen muss für die Errichtung von Dachgauben in jedem Fall ein Bauantrag gestellt werden. Der wichtigste Schritt vor Beginn des Dachausbaus bleibt der Gang zu den Behörden, um zu erkunden, welche Baumaßnahmen einer Genehmigung bedürfen. Es wäre schade, wenn schon begonnene Bauarbeiten auf Grund des Vetos der Baubehörde wieder rückgängig gemacht werden müssten oder schlimmer noch, wenn schon abgeschlossene Maßnahmen mangels Genehmigung wieder in den Urzustand zurückgeführt werden müssten.