Bauen, Planen, Finanzieren von A – Z
- Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Sie stellt eine Anspruchssicherung des Käufers dar und wird relativ rasch eingetragen. In der Regel erfolgt diese Eintragung nach 6 und 8 Wochen. - Baudarlehen
Das Baudarlehen von einer Bank oder Bausparkasse wird über eine Hypothek oder Grundschuld abgesichert. Für ein Baudarlehen werden günstigere Zinssätze geboten als beispielsweise für einen Privat- oder Dispokredit. - Baugrundstück
Grundstück, das planungs-, bauordnungsrechtlich und tatsächlich mit einem entsprechenden Wohnhaus bebaut werden darf. Der Bauherr muss Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks sein. - Beleihungsgrenze
Die Obergrenze, bis zu der eine Immobilie beliehen werden kann. In der Regel liegt dieser Wert bei maximal 80 % des Kaufpreises. - Belastung
Die laufenden Aufwendungen des Eigentümers eines Eigenheimes für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung seines Eigenheimes nennt man Belastung. Zur Belastung aus dem Kapitaldienst gehören die Zinsen, Erbbauzinsen, die laufenden Verwaltungskostenbeiträge und die Tilgung der Fremdmittel. Die Belastung aus der Bewirtschaftung besteht aus den Betriebskosten, den Instandhaltungskosten und ggf. den laufenden Ausgaben für die Verwaltung, die an einen Dritten zu zahlen sind. - Betriebskosten
Nach dem Einzug entstehen laufende Kosten, die man Betriebskosten nennt.
Solche können sein:
Grundsteuern, Kosten der Wasserversorgung, der Entwässerung, der Heizung, der Fernwärme, der Reinigung und Wartung der Heizung und Wasserversorgungsanlage, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Außen- und Flurbeleuchtung, Schornsteinreinigung, Gebäudeversicherung, Gemeinschaftsantenne bzw. Kabelnetz usw. - Bereitstellungszinsen
Wird ein vereinbarter Kredit vom Kreditnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Frist in Anspruch genommen, so berechnet die Bank Bereitstellungszinsen für die zur Verfügung gehaltene Kreditsumme. - Darlehen
Finanzierungsmittel, die verzinst oder unverzinst in einer Summe oder in Raten zurückgezahlt werden. - Disagio
Auch Damnum oder Abgeld genannt, ist die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und
dem Auszahlungsbetrag eines Hypothekendarlehens. - Effektivzins
Der Zinssatz für einen Kredit inklusive Gebühren, Disagio und sonstiger Kosten der Bank. - Erbbaurecht
Ein durch Vertrag erworbenes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten. Der Erbbaurechtsvertrag muss notariell beurkundet werden. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen. Das Erbbaurecht wird in der Regel für eine Laufzeit von 99 Jahren vereinbart. - Erschließung
Die Zuführung von Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, ggf. Gas) und die ordnungsgemäße Entsorgung (Anschluss an eine zentrale Abwasserbeseitigungsanlage, hygienisch einwandfreie Klärung von Schmutzwasser, Sickergrube) müssen möglich sein. Auch die verkehrliche Erschließung zu einer öffentlichen Straße muss vorhanden sein. - Festzins
Vertragliche Vereinbarung mit der Bank über einen festen Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum. - Freistellungserklärung
Erklärung im Kaufvertrag, dass die Immobilie frei von etwaigen Lasten ist. Sie ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss vor der Kaufpreiszahlung dem Käufer ausgestellt werden. - Grundbuch
Das Grundbuch gibt Auskunft über die rechtlichen Verhältnisse, vor allem über das Eigentum, die Belastungen und Beschränkungen sowie über die tatsächlichen Verhältnisse der Grundstücke, also über Größe, Lage, Wirtschaftsart und Bebauung. - Grundschuld
Ein Grundpfandrecht, welches im Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld wird nicht automatisch nach Tilgung der Schuld, sondern erst auf Antrag wieder aus dem Grundbuch gelöscht. - HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Ein Regelwerk, welches das Honorar für den Architekten festlegt. Sie ist gestaffelt in fünf Honorarzonen, wobei die Zone I sehr geringe Planungsanforderungen, die Zone V sehr hohe Planungsanforderungen enthält. Die Planung von Einfamilienhäusern fällt in der Regel in die Zone II oder III und macht sieben bis zehn Prozent der reinen Baukosten aus. - Hypothekendarlehen
Ein Kredit, welcher von Kreditinstituten für den Bau oder Erwerb einer Immobilie gegeben wird. Ein Hypothekendarlehen wird im Grundbuch abgesichert. Das bedeutet, dass bei Zahlungsunfähigkeit die Immobilie als Sicherheit dient. - Nebenkosten
Beim Kauf einer Immobilie sind dies die Grunderwerbsteuer, Maklerkosten, Notar- und Gerichtskosten. Sie liegen im Allgemeinen zwischen 2 und 10 % der Gesamtkosten. - Selbsthilfe
Arbeitsleistungen, die im Rahmen der ortsüblichen Handwerkerlohnleistungen vom Bauherrn, von seinen Angehörigen und/oder von anderen unentgeltlich zur Durchführung des Bauvorhabens erbracht werden. - Verkehrswert
Der Verkaufspreis, der unter Berücksichtigung aller Umstände und Besonderheiten der
Immobilie zu erzielen wäre. - Zwischenfinanzierung
Kurzfristiger Kredit bis zur Auszahlung von Fremdmitteln mit günstigen Konditionen und längerer Laufzeit. Meist werden Zwischenfinanzierungen benötigt, um die Zeit bis zur Auszahlung von Bauspardarlehen zu überbrücken.