Auskunft

Bauordnungsangelegenheiten

Friedrich-Ebert-Straße 17

59425 Unna

Fon 0 23 03 / 27-16 63

Teilungsgenehmigung

Zuständig ist die Bauordnungsbehörde. Diese darf die Genehmigung nur versagen, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zuwiderlaufen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch die Teilung der bebaute Grundstücksteil keine Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsfläche mehr hätte oder wenn gegen die Vorschriften über Abstandflächen oder des Brandschutzes verstoßen würde. Um derartige Hindernisse auszuräumen, gibt es die Möglichkeit der Eintragung von Baulasten (siehe Kapitel 3).

Der Antrag auf Genehmigung zur Grundstücksteilung wird mittels eines Vordruckes gestellt, der beim Fachbereich Bauen erhältlich ist (siehe rechts nebenstehend unter "Ansprechpartner"). Dem Antrag ist ein Lageplan (5-fach) beizufügen, in dem die geplante Teilungslinie rot eingezeichnet ist. Dieser Teilungsentwurf muss vom Fachbereich "Vermessung und Kataster" oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVi) angefertigt sein. Es empfiehlt sich daher, den Fachbereich Vermessung und Kataster oder einen ÖbVi als Bevollmächtigten mit der Antragstellung zu beauftragen.