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Ökologisches Bauen und Energiesparen
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Hintergrund
- Neubau
- Sanierung
- Nachrüstung/Wärmedämmung
Was ist Ökologisches Bauen?
- Die Auswahl des Grundstücks
- Gebäude | Niedrigenergie- und Passivhaus
- Baustoffe
- Wasser
- Abfall
- Nutzungsverhalten der Bewohner
- Erdwärmenutzung
- Einsatz von Recycling-Baustoffen
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV)
Hintergrund
Am 1. Februar 2002 trat die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Mit ihr wurden neue Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und an versorgungstechnische Anlagen gestellt. Die bisherige Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) wurden außer Kraft gesetzt - sie gingen in der EnEV auf. Die Verordnung gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch bei der Gebäudesanierung. Zudem werden Nachrüstungsverpflichtungen formuliert.
Die Energieeinsparverordnung macht die Niedrigenergiebauweise für Neubauten zum Standard und wird langfristig auch im Gebäudebestand für mehr Energieeffizienz sorgen.
Wesentliches Ziel der Energieeinsparverordnung ist die Verringerung der klimaschädlichen CO2-Emissionen. Zentraler Grenzwert ist daher zukünftig der jährliche spezifische Primärenergiebedarf, d.h. der für die Beheizung notwendige gesamte Energiebedarf. Dies bedeutet, dass in die Energiebilanz jetzt neben dem durch die Qualität der Gebäudehülle bedingten Heizwärmebedarf auch die Anlagenverluste von Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlagen berücksichtigt werden. Auch der Stromaufwand für Pumpen, Brenner etc. wird bilanziert. Darüber hinaus wird der eingesetzte Brennstoff bewertet, da dieser einen erheblichen Einfluss auf den Primärenergiebedarf hat. Wer sein Haus etwa mit Strom beheizt, verursacht einen höheren Primärenergieverbrauch sowie erheblich höhere CO2-Emissionen im Vergleich zur Erdgasheizung oder zur Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung.
Neben der Begrenzung des Primärenergiebedarfs muss zusätzlich ein Grenzwert für den spezifischen Transmissionswärmeverlust eingehalten werden. Hierdurch wird ein Mindeststandard des baulichen Wärmeschutzes gewährleistet.
Energiebedarfsausweis für das Haus
Eingeführt wird nun der Energiebedarfsausweis - für Neubauten wie für Altbauten, die nach dem 1. Februar 2002 umfassend saniert werden. Der Energiebedarfsausweis wird vom Architekten bzw. Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz ausgestellt. Die angestrebte Beurteilung eines Hauses als Energiesystem stellt künftig an Bauherren, Architekten, Fachplaner, Energieberater, Bau- und Planungsämter sowie Wohnungsbaugesellschaften neue Anforderungen.
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick | Neubau
Der Energiebedarf in Neubauten, die nach den Richtlinien der EnEV gebaut werden, liegt bis zu 30 % unter dem Energiebedarf von Häusern, die lediglich die Vorgaben der alten Wärmeschutzverordnung erfüllen.
- Je nach Form und Größe des Gebäudes muss das gesamte Gebäude einen durchschnittlichen Grenzwert für den Wärmeschutz, den Wärmedurchgangswert (U-Wert) einhalten.
- Die EnEV fordert eine fachlich korrekte Bauausführung ohne so genannte Wärmebrücken. Wärmebrücken sind Stellen an Bauteilen, die Wärme besonders schnell nach außen ableiten. Die Durchführung eines Tests, der feststellt, ob das Gebäude luftdicht ist, die so genannte Blower-Door-Messung, führt beim Rechenverfahren sogar zu einem Bonus.
- In der EnEV erfolgt eine energetische Bewertung von Anlagen, die zur Beheizung, zur Warmwasserbereitung oder zur Lüftung eingesetzt werden. Dabei wird nicht nur der zur Wärmeerzeugung benötigte Brennstoffbedarf ermittelt, sondern auch der erforderliche Stromeinsatz für Pumpen, Brenner oder Ventilatoren berücksichtigt. Auch der Energiebedarf für die Warmwasserbereitung wird mit eingerechnet.
Ihr Architekt wird dafür sorgen, dass bei Ihrem Bauvorhaben die Anforderungen der EnEV eingehalten werden.
Sanierung
Häuser, die vor 1978 erbaut wurden, machen etwa 70 % des Gebäudebestands aus und verbrauchen derzeit 92 % der gesamten Heizenergie in Deutschland. Ziel der EnEV ist es daher auch, die Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand, die zum Teil bei bis zu 80 % liegen können, zu nutzen.
Zukünftig müssen deshalb bei Sanierungen die Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauchs berücksichtigt werden.
Viele ältere Gebäude haben energetische Schwachstellen. Fehlende Isolation von Heizungsleitungen oder mangelnde Dachisolationen bedeuten einen vermeidbaren Wärmeverlust. Die Folge: Durch den erhöhten Energieverbrauch steigen die Nebenkosten und durch eine höhere CO2-Emission auch die Umweltbelastungen.
Anlagen - ebenso wie Bauteile - dürfen nicht so verändert werden, dass sich die energetische Bilanz bzw. Qualität des Gebäudes verschlechtert.
Wenn mindestens 20 % eines Bauteils gleicher Orientierung saniert werden (z.B. zwei von sechs Fenstern in Südrichtung), sind in der Regel bestimmte Grenzwerte einzuhalten. Für Fenster gilt z. B. ein maximal zulässiger Wärmedurchgangswert (U-Wert) von 1,7.
Bei Erweiterung von beheiztem Raum um mehr als 30 m² (z. B. beim Dachgeschossausbau) sind für den neuen Raum die Anforderungen der EnEV an Neubauten einzuhalten.
Auch bei einer bevorstehenden Sanierung Ihres Hauses sollten Sie deshalb einen Fachmann einschalten.
Nachrüstung | Wärmedämmung
Unabhängig von Ihren Modernisierungsplänen wird von der EnEV in einigen Fällen eine Sanierung gefordert
- Ist Ihr Dachboden nicht ausgebaut, aber trotzdem zugänglich, so muss er bis zum 31.12.2006 wärmegedämmt werden
- Heizkessel, die vor dem 01.10.1978 in Betrieb gingen, müssen bis zum 31.12.2006 ausgetauscht werden. Wenn die Überprüfung durch den Schornsteinfeger noch einen Weiterbetrieb ermöglichen würde oder wenn der Brenner nach dem 01.11.1996 erneuert wurde, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2008
- Ungedämmte Rohrleitungen und Armaturen in Kellern oder anderen unbeheizten Räumen müssen bis zum 31.12.2006 entsprechend den Anforderungen für Neubauten gedämmt werden (Ausgenommen von der Nachrüstpflicht sind generell selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Für diese gilt die Nachrüstpflicht erst zwei Jahre nach Eigentümerwechsel.)
Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger bzw. Ihren Heizungsfachmann, wann Ihre Heizungsanlage saniert werden muss.
Zudem hat die Energieagentur NRW zwei neue Übersichten aufgelegt - eine achtseitige Basisinformation für Fachleute und ein Informationsblatt für Hausbesitzer oder Bauherrn. Beide Publikationen sind unentgeltlich unter Fon 01805 335226 zu erhalten. Unter der gleichen Nummer erhält ein Hausbesitzer, dessen Gebäude vor 1980 gebaut worden ist, auch Infos zur Aktion Gebäude Check Energie (Kosten 25 Euro) des nordrhein-westfälischen Städtebauministeriums und der Energieagentur NRW.
- Die Broschüre "Mehr Wärme - weniger Kosten" informiert über alle Aspekte rund ums Thema Heizen. Sie kann unentgeltlich bei der Broschüren-Hotline der Energieagentur NRW bestellt werden
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Weitere Fragen
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Es sollten nicht nur Aspekte des Energiesparens und der Wirtschaftlichkeit bei der Beurteilung von Dämmstoffen eine Rolle spielen, vielmehr sollte auch die gesundheitliche Unbedenklichkeit, die mit der Herstellung und Entsorgung der Dämmstoffe verbunden ist, berücksichtigt werden.
Ökologische Dämmstoffe sind z.B.
- Zellulose-Dämm-Material
Wird aus Altpapier hergestellt und in Hohlräume geschüttet, eingeblasen oder eingespritzt. Ein relativ preiswerter, ökologisch unbedenklicher Baustoff. Das Einblasen von Zellulose in Hohlräume kann nur durch Fachfirmen erfolgen, während das Aufbringen als lose Deckenschüttung auch in Eigenleistung durchgeführt werden kann.
- Holzwolle-Leichtbauplatten
Besitzen lediglich mäßige Dämmeigenschaften und erfordern daher vergleichsweise große Wanddicken. Soweit sie nicht im Verbund mit Schaumkunststoffen hergestellt werden, sind sie wieder verwendbar und biologisch abbaubar.
- Blähperlite, Blähton
Mineralische Dämmstoffe mit mittleren Dämmeigenschaften. Sie sind geeignet für Dämmschüttung, z. B. unter Estrich.
- Leichtlehm
Ein Lehm-Stroh-Gemisch mit mäßigen Dämmeigenschaften. Daher sind auch hier große Wanddicken erforderlich. Unter ökologischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten ist Leichtlehm ein hervorragender Baustoff, der auch gut in Selbsthilfe verbaut werden kann.
- Kork, Blähkork
Kork wird aus dem Mittelmeerraum importiert. Das durch heißen Wasserdampf expandierte orkgranulat wird zu großen Blöcken zusammengebacken, aus denen dann die Dämmplatten geschnitten werden. Als Bindemittel werden korkeigene Harze benutzt. Blähkork ist zur Dämmung an sämtlichen Wand- und Dachflächen geeignet und besitzt gute Dämmeigenschaften. Der Wärmeverlust durch Fenster und andere Verglasungen kann bis zu einem Drittel des gesamten Wärmeverlustes eines Gebäudes betragen.
Was ist Ökologisches Bauen?
Bauen stellt immer einen "künstlichen" Eingriff in die "natürliche" Umgebung dar und belastet die Umwelt. Diese Belastung hat in der Vergangenheit zugenommen. So wurden in den letzten 50 Jahren viele neue Baumaterialien entwickelt, die großflächige Umweltzerstörungen durch den benötigten Rohstoffabbau und einen hohen Verbrauch an Energie bei ihrer Herstellung hervorrufen. Zum Teil beinhalten Baumaterialien nicht mehr überschaubare chemische Zusammensetzungen. Viele dieser "modernen" Baustoffe können am Ende ihrer Nutzungsphase nicht mehr in den Naturkreislauf zurückgeführt werden, sondern müssen deponiert werden.
Ökologisches Bauen und Wohnen strebt eine Minimierung des Verbrauchs an Energie und Rohstoffen und damit eine möglichst geringe Belastung der Umwelt und des Naturhaushalts an. Das bezieht alle Elemente und alle Lebensphasen eines Gebäudes ein. Von seiner Planung über die Errichtung, Nutzung und Erneuerung bis hin zu seinem Abbruch. Nur eine umfassende Betrachtung garantiert, dass ökologische Teilerfolge nicht durch Nachlässigkeiten in anderen Bereichen in ihr Gegenteil verkehrt werden.
Ein Patentrezept im Sinne von festen Regeln für ökologisches Bauen gibt es allerdings nicht, sondern nur individuelle Lösungen. Häuser sind keine Massenprodukte. Jeder Bau ist letztendlich ein Einzelstück, das individuell zu optimieren ist.
- Daher gilt in jedem Fall: Erst beraten lassen, dann bauen.
Die Auswahl des Grundstücks
Ein bedeutendes Umweltproblem stellt die zunehmende Versiegelung von natürlichen Flächen dar. Die Wohnbebauung liefert hierzu einen wesentlichen Beitrag. Schon unter dem Gesichtspunkt des Flächensparens ist daher die Nutzung eines vorhandenen Gebäudes umweltfreundlicher als der Bau oder der Kauf eines neuen Hauses. Aber auch bei Neubauten ist es möglich, Flächen einzusparen. Wichtig ist bereits, ob es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus, ein Doppelhaus, ein Reihenhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt. Je kompakter die Bebauungsform ist, desto weniger Fläche und Energie werden verbraucht.
Die Versiegelung der nicht vom Gebäude bestandenen Flächen sollte auf das notwendige Maß beschränkt werden. Begrünte Flächen verbessern das Kleinklima, erhöhen die Luftfeuchtigkeit und binden Staub. Mehr Pflanzen und Bewuchs im Wohnumfeld lassen sich durch die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen erreichen. Dachbegrünungen senken zudem starke Temperatur-schwankungen, die vor allem bei Flachdächern auftreten und erhöhen deren Lebensdauer. Wegeflächen lassen sich auch als Schotterflächen herstellen, mit Kies- oder Rindenmulchbelägen oder mit anderen wasserdurchlässigen Belägen gestalten.
Bei der Wahl des zukünftigen Wohnortes sollte schließlich berücksichtigt werden, ob Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten auch ohne den Einsatz eines PKW erreicht werden können. Wichtig ist auch die Erreichbarkeit von Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen und vor allem des Arbeitsplatzes. Durch eine gute Anbindung an das Öffentliche Personennahverkehrsnetz lässt sich oft mehr Energie einsparen als durch Optimierung einer Heizungsanlage.
Gebäude
Bei der Errichtung eines Gebäudes sollten alle Möglichkeiten ausgenutzt werden, die Grundrisse nach der Sonne orientiert auszurichten, so dass Wohn- und Aufenthaltsbereiche direkt vom Sonnenlicht profitieren können. Nebenräume auf der Nordseite des Gebäudes können als Puffer zwischen den wärmeren Wohnbereichen und der kalten Außenluft dienen. Beim Neubau besteht von vornherein die Möglichkeit, den so genannten Niedrigenergiehaus-Standard einzuhalten oder ein Passivhaus zu errichten.
Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde das Energieverbrauchsniveau des Niedrigenergiehauses auch zum verbindlichen Standard für den Wohnungsneubau. Weitergehend ist der Standard des so genannten Passivhauses. Als Passivhäuser werden Gebäude bezeichnet, deren spezifischer Jahresheizwärmebedarf 15 kWh/m2a nicht überschreitet und somit ohne spezielles Heizsystem bzw. Klimaanlage bewohnt werden können. Neben den baulichen Maßnahmen, wie eine erhöhte Luftdichtigkeit der Gebäudehülle und einer guten Wärmedämmung, ist jedoch das Verhalten der Nutzenden eine wichtige Einflussgröße in der Energiebilanz.
Baustoffe
Die Auswahl der Baustoffe ist sowohl für die Umwelt, als auch für die Gesundheit der Bewohner und Bewohnerinnen von Bedeutung. Neben den bautechnischen, bauwirtschaftlichen und ästhetischen Anforderungen sollte dies bei der Auswahl beachtet werden. Auch hier gilt es, verschiedene Auswahlkriterien, wie Energie-, Wasser- und Rohstoffverbrauch bei Gewinnung und Entsorgung oder die Schadstoffabgabe während der Nutzungsphase der Baustoffe, zu berücksichtigen. Hier ist eine fachliche Beratung im Einzelfall empfehlenswert.
Mittlerweile sind viele Baustoffe aus Recyclingprodukten auf dem Markt, die mit geringem Rohstoff- und Energieeinsatz hergestellt werden. Einzelne Baustoffe haben einen beachtlichen Marktanteil erreicht und gelten als erprobt. Dies betrifft z. B. Zellulosedämmstoff aus Altpapier, der häufig bei Dachausbauten zur Wärmedämmung eingesetzt wird.
Wasser
Die Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs und die Rückführung des Regenwassers in den natürlichen Kreislauf sind wichtige Ziele, die durch das ökologische Bauen unterstützt werden sollten. Wassersparende Armaturen und Haushaltsgeräte helfen, den Verbrauch von Trinkwasser zu reduzieren. Trinkwasser lässt sich z. T. durch Regenwasser ersetzen. Für die WC-Spülung, zur Gartenbewässerung, aber auch zum Wäschewaschen ist Regenwasser gut geeignet. Für den Einsatz von Regenwasser im Hausbereich ist ein getrenntes Leitungsnetz erforderlich. Die Versickerung und Verrieselung sowie die Verzögerung des Abfließens von Regenwasser entlastet die Kanalisation, fördert die Neubildung von Grundwasser und kann zum Abbau von Hochwasserspitzen beitragen.
Abfall
70 % aller Abfälle in Deutschland entstehen im Baubereich, z. B. durch Erdaushub, Bauschutt, Straßenaufbruch und Baustellenabfälle. Vor diesem Hintergrund kann die Wiederverwertung von Baumaterialien einen erheblichen Beitrag zur Schonung von Ressourcen, aber auch der knappen Deponievolumen leisten. Die Bandbreite reicht von der Wiederverwendung ganzer Bauteile, z. B. Fenster, Türen, Treppen etc. bis zur stofflichen Verwertung von Abbruchmaterialien wie Ziegel oder Beton.
Nutzungsverhalten der Bewohner
Das Verhalten während der Nutzungszeit hat einen wesentlichen Einfluss darauf, ob ein ökologisch geplantes Gebäude nach Bezug auch tatsächlich zu einem schonenden Umgang mit der Natur führt.
Die Einrichtungsgegenstände können auf die Gesundheit in größerem Maße einwirken, als dies das Gebäude selbst tut. Gerade für Menschen mit allergischen Reaktionen ist dies von Bedeutung. Ausdünstungen aus den für den Möbelbau verwendeten Materialien, die Nutzung aggressiver Putzmittel, der Gebrauch von Klebern, das Ausschäumen von Fugen, der Anstrich mit lösungsmittelhaltigen Lacken usw. können die in einem Gebäude wohnenden Menschen nachhaltig belasten.
In den Wohnungen findet sich oft eine Vielzahl von elektrischen Geräten, die für empfindliche Menschen zu einem spürbaren so genannten "Elektro-Smog" führen können. Netzfreischaltungen können für Abhilfe sorgen.
Mit dem Wohnen bestimmen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur über ihr Verhältnis zur Umwelt, sondern auch über ihre Gesundheit. Auch in diesem Bereich kann fachkundiger Rat bei den Beratungsstellen helfen, die unmittelbare Umgebung verträglich zu gestalten.
- Landesinstitut für Bauwesen
des Landes Nordrhein-Westfalen
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Erdwärmenutzung
Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik lässt sich der Primärenergiebedarf durch die Nutzung erdgekoppelter Wärmepumpenanlagen auf 30 bis 45 % gegenüber Ölkesseln und auf 20 bis 35 % gegenüber Gasbrennkesseln reduzieren. Durch den Einsatz der Erdwärmetechnik werden die Vorräte der fossilen Brennstoffe geschont und u. a. der Ausstoß des als klimaschädlich verdächtigen CO2-Gases gemindert.
Bei der Gewinnung der Erdwärme sind die folgenden drei Verfahren üblich:
- Wärmeentzug des Grundwassers mit Brunnenanlagen
- Verlegung oberflächennaher Erdwärmekollektoren
- Erdwärmesonden mit Tiefen von 10 bis 200 m
Durch den Wärmeentzug werden die Eigenschaften des Grundwassers verändert. Des Weiteren sind die Erdkollektoren und Erdsonden mit einem Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel gefüllt. Die Frostschutzmittel werden als schwach wassergefährdend eingestuft. Deswegen muss der zukünftige Betreiber einer erdgekoppelten Wärmepumpenanlage prinzipiell eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Kreisverwaltung beantragen.
Für Erdsonden, die 100 m und tiefer reichen, ist zusätzlich eine Genehmigung nach dem Bundesberggesetz beim zuständigen Bergamt zu beantragen.
Einsatz von Recycling-Baustoffen
Einsatz und Verwertung von Recycling-Baustoffen (mineralische Reststoffe aus industriellen Prozessen, aus Bautätigkeiten (Baureststoffe) und Bodenmaterialien im Erd- und Grundbau) können nachteilige Auswirkungen auf die Bodenfunktionen und die Beschaffenheit von Grundwasser haben, da diese Materialien Stoffe enthalten, die in das Grundwasser eingetragen werden können. Für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sind daher Anforderungen an die zulässigen Schadstoffgehalte der Recyclingbaustoffe, die technischen Einbaubedingungen sowie die wasserwirtschaftlichen und hydrogeologischen Verhältnisse im Bereich der Baumaßnahme zu stellen bzw. zu gewährleisten. Die Verwendung von Recyclingbaustoffen setzt bei einem Gesamtvolumen von mehr als 400 m3 je Maßnahme die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 7 WHG voraus. Hierfür sind mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme folgende Unterlagen beim Kreis Unna, Fachbereich Natur und Umwelt, Sachgebiet Wasser und Boden, in zweifacher Ausfertigung einzureichen
Materialangaben
- Art und Herkunft des Materials
- Menge und Einbaumächtigkeit
- Analysen des Recyclingmaterials | Sofern das Material nicht güteüberwacht ist, sind die Analysen des Materials im Feststoff und im Eluat chargenweise gemäß den Anforderungen
an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) - durchzuführen.
Angaben zum Einbauort
- Einbauweise bzw. Verwendungszweck (z.B. als Gründungsschicht unter Gebäuden o. ä.)
- Angaben zum Grundwasserflurabstand (höchster zu erwartender Grundwasserstand), Bodenaufbau: Bodenprofile, Bodenmächtigkeit, Bodendurchlässigkeitsbeiwert (kf-Wert)
der Deckschichten - Ort des Einbaus, Flächengröße, Übersichtsplan, Lageplan 1:1000, Detailzeichnung
Bei einem Gesamtvolumen von weniger als 400 m3 je Maßnahme ist die Verwendung von Recyclingbaustoffen mindestens 4 Wochen vor Beginn unter Vorlage der o.a. Unterlagen beim Kreis Unna anzuzeigen.
Mit dem Einbau darf erst nach Erteilung einer Erlaubnis bzw. Zustimmung durch den Kreis Unna begonnen werden.
Die Verwertung von mineralischen Reststoffen aus industriellen Prozessen (z.B. Schlacken, Aschen, Gießerei-, Strahl- und Formsande) ist innerhalb von Wohngebieten ausschließlich im Straßenbau zulässig.




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