Auskunft
Architektenkammer
Nordrhein-Westfalen
Zollhof 1
40221 Düsseldorf
Ingenieurkammer Bau
Alfredstr. 61
45130 Essen
Planen und Bauen mit dem Architekten
- Der Architekt
- Wie findet man den richtigen Architekten?
- Was kostet der Architekt?
- Architektentätigkeit
Der Architekt
Für die meisten Bauherrn ist der Bau eines Eigenheimes ein einmaliges Ereignis im Leben und der finanzielle Einsatz sehr hoch. Daher sollte jeder Schritt über die Finanzierung des Grundstücks bis zur Fertigstellung des Gebäudes sorgfältig geplant werden, um Fehler zu vermeiden und Kosten zu sparen. Der geeignete Partner für den Bauherrn ist deshalb der Architekt, der die Wünsche und Möglichkeiten des Bauherrn umsetzen kann.
Er sollte den Bauherrn bereits beim Grundstückskauf beraten und von Planungsbeginn bis zur Baufertigstellung begleiten. Ein guter Architekt macht sich bezahlt und erspart dem Bauherrn manchen Ärger, weil sich durch gezielte Planung und Vergabe der Bauleistungen erhebliche Kosten sparen lassen.
Wie findet man den richtigen Architekten?
Der schnellste Weg führt immer über Bekannte, das örtliche Telefonverzeichnis und Bauobjekte in der näheren Umgebung, die besonders gefallen. Eine weitere Möglichkeit wäre, Veröffentlichungen von Wettbewerbsergebnissen in den Fachzeitschriften zu verfolgen oder sich direkt an die Archi-tektenkammer Nordrhein-Westfalen und die Ingenieurkammer Bau zu wenden.
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Zollhof 1 | 40221 Düsseldorf - Ingenieurkammer Bau
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Was kostet der Architekt?
Die umfangreichen Leistungen des Architekten regelt die Honorarordnung für Architekten und In-genieure (HOAI), in der, nach Bausumme und Objekt unterschieden, Mindest- und Höchsthonorare ausgewiesen sind. Die Mindestsätze gelten immer dann als vereinbart, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, nach der diese Sätze unterschritten werden oder wegen überdurchschnittlicher Leistungen über diese Honorare hinausgegangen werden soll.
Über die Vergütung nach Honorartabelle hinaus kann der Architekt besondere Auslagen geltend machen.
Architektentätigkeit
Bei der Wahl des Entwurfsverfassers sollte der Bauherr prüfen, ob die Bauvorlageberechtigung gem. § 70 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, BauO NRW, gegeben ist. Nicht jeder Planer ist bauvorlageberechtigt.
Zunächst muss der Architekt erst einmal die Vorstellungen, Wünsche und Lebensgewohnheiten es Bauherrn kennen lernen sowie neben dem augenblicklichen Raumbedarf auch die zu erwartenden Entwicklungen und Veränderungen in der Zukunft sowie die finanziellen und zeitlichen Vorstellungen erfragen.
Bei der notwendigen frühzeitigen Einschaltung eines Architekten sollte man wissen, dass man sich von einem Architekten sehr wohl einen unverbindlichen Vorentwurf erstellen lassen kann, dieser aber nicht kostenlos ist. Daher sollten vorher die Kosten erfragt werden.
Der erste Schritt einer konkreten Zusammenarbeit ist getan, wenn der Architekt alle notwendigen Grundlagen ermittelt hat. Dazu gehört eine Begehung des Grundstücks, an die sich die Erkundigung der baurechtlichen Möglichkeiten (Bebauungsplan, Baumbestand, Denkmalschutz etc.) anschließt. In der nächsten Phase fertigt der Architekt die ersten Skizzen an. In ihnen werden die ersten Wünsche des Bauherrn, das Raumprogramm, die Erschließungsmöglichkeiten und die Einbindung in die Umgebung berücksichtigt. Sobald sich die Partner auch Gedanken über Konstruktion und Materialien sowie den Standard des Innenausbaus gemacht haben, kann der Architekt eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellen. Jetzt ist auch der Zeitpunkt für die schriftliche Fixierung des Archhitekten-vertrages gekommen.
Ist der Bauherr mit dem Vorentwurf einverstanden, kann der Architekt in die Entwurfsplanung einsteigen, d. h. alle Pläne werden jetzt detailliert im Maßstab 1 : 100 ausgearbeitet. Die Pläne werden zusammen mit dem Bauantrag und allen weiteren erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Nach Erteilung der Baugenehmigung kann mit der Ausführungsplanung begonnen werden. Damit werden alle späteren Bauschritte sowie die Ausstattung so konkretisiert, dass die Handwerker nach diesen Plänen arbeiten können. Anhand der Ausführungsplanung können außerdem die Baumassen als wesentlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibungen und Kostenangebote ermittelt werden. Die Leistungsverzeichnisse bieten die Voraussetzung, vergleichbare Kostenangebote von Fachfirmen für die jeweiligen Gewerke zu erhalten. Danach vergibt der Bauherr in Übereinstimmung mit dem Architekten die einzelnen Arbeiten an Firmen seiner Wahl. Nun kann mit den Arbeiten begonnen werden. Der Architekt erstellt einen Bauzeitenplan und weist die Handwerker an Ort und Stelle ein.
Er überwacht die Ausführung und fertigt bei der Bauabnahme ein Protokoll an, wobei eventuell noch vorhandene Mängel festgehalten und die Nachbesserungsfristen vereinbart werden. Parallel zum Baugeschehen sind Teil- und Schlussrechnungen zu prüfen, die Gewährleistungsfristen entsprechend den Abnahmen festzulegen und die Zahlungen durch den Auftraggeber zu veranlassen.




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