Umzug von A bis Z
Ab-/Anmeldungen oder Ummeldungen
Bei der zuständigen Meldebehörde (Stadtverwaltung- bzw. Gemeindeverwaltung). Umzug innerhalb eines Ortes | Ummeldung. Meldefrist eine Woche.
Adressänderung
Grundsätzlich schriftlich bei allen Behörden und Firmen anzeigen, zu denen Kontakt besteht (Finanzamt, Bank, Vereine, Verbände, Hauslieferanten usw.).
Kinder
Ummeldungen in der Schule, dem Kindergarten, bei den Sportvereinen, Musikschule usw.
Für das Kindergeld die Adressänderung bei der Kindergeldstelle anzeigen.
Kraftfahrzeug
Erfolgt der Umzug innerhalb einer Stadt bzw. eines Kreises, muss das Fahrzeug bei der Zulass-ungsstelle nur umgemeldet werden. Personalausweis (mit neuer Adresse) und Fahrzeugpapiere sind vorzulegen. Beim Umzug in einen anderen Kreis muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Bei einer Neuzulassung ist die Deckungskarte der Kfz-Versicherung vorzulegen.
Post
Nachsendeantrag stellen, bzw. "Antrag auf Anschriftenänderung" eine Woche vor dem Umzug.
Rundfunk- und Fernsehgebühren
Der Gebühreneinzugszentrale die neue Anschrift mitteilen.
Postfach 108025 | 50656 Köln
Strom, Wasser, Gas
Den zuständigen Versorger benachrichtigen, in der alten und neuen Wohnung den jeweiligen Zählerstand ablesen lassen.
Telekommunikation
Schriftlich ummelden/kündigen. Wenn eine neue Telefonnummer eingerichtet wird, kann für die alte Telefonnummer ein Ansagedienst bei der Telekom geschaltet werden.
Versicherungen
Adressenänderung am besten schriftlich unter Angaben der jeweiligen Versicherungsnummer bekannt geben.
Zeitungen
Zeitungen, die vom Zeitungsträger ins Haus gebracht werden, beim Verlag ummelden.




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