Versicherungsschutz von der Planung bis zur Fertigstellung

  • Neubau-Versicherung
  • Bauleistungsversicherung für Neubauten durch den Auftraggeber (ABN)
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung
  • Private Unfallversicherung für Bauhelfer

Neubau-Versicherung

Der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist Voraussetzung für die Gewährung eines Kredits.

Vom ersten Spatenstich bis zur bezugsfertigen Herstellung des Gebäudes ist der Rohbau kostenlos versichert gegen:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Aufprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung)
  • Überspannungsschäden durch Blitz

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Baustoffe, die zur Errichtung notwendig sind und sich auf dem Baugrundstück oder in dessen unmittelbarer Nähe im Freien befinden.

Schadenbeispiel

Aus ungeklärter Ursache fing der noch nicht eingedeckte Dachstuhl Feuer. Der Dachstuhl brannte völlig nieder, die Giebelwände und das Mauerwerk wurden dabei erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Bauleistungsversicherung für Neubauten durch den Auftraggeber (ABN)

Das Baurisiko trägt nicht nur die Baufirma, sondern auch der Bauherr!

Viele Bauherren glauben, dass eine Neubau-Versicherung und eine Bauherren-Haftpflichtversi-cherung für alle Baurisiken ausreichen müsste. Diese Annahme kann sehr teuer werden!

Alle, die nach dem Bauvertrag Partner sind - also auch der Bauherr - teilen sich das Risiko. Ein Bauherr muss für diejenigen Schäden aufkommen, die an der Bauleistung durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände auftreten (nach § 7 der VOB - 2000 - Teil B).

Im Einzelnen schützt die Bauleistungsversicherung vor Schäden, verursacht durch

  • höhere Gewalt und Naturkatastrophen
  • ungewöhnliche Witterungseinflüsse (z. B. Überflutung, Grundwasser, Sturm, Hagel)
  • fahrlässige oder mutwillige Beschädigung (Vandalismus) durch Dritte
  • Diebstahl von eingebauten Sachen (z. B. Sanitäreinrichtungen)

Der Beitrag wird in der Regel auf die am Bau Beteiligten umgelegt. Beiträge zur Bauleistungs-versicherung sind als so genannte vorweggenommene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei der Einkommensteuer absetzbar.

Schadenbeispiel

Durch nächtliche Sturmeinwirkung wurden die am Tag vorher gemauerten Giebelwände zum Einsturz gebracht.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Der Bauherr haftet für Schäden in unbegrenzter Höhe, die durch das zu bebauende Grundstück verursacht werden. Trotz Übertragung der mit dem Bau verbundenen Aufgaben an Bauunternehmer, Bauhandwerker und Architekten ist der Bauherr von den eigenen Sorgfaltspflichten nicht befreit.

Der Bauherr haftet für Schäden, z.B. bei Verletzung

  • der Verkehrssicherungspflicht
  • der Überwachungspflicht
  • der Auswahlpflicht

Versichert werden kann zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht des Bauherrn aus der Ausführung der Bauarbeiten oder eines Teiles dieser Arbeiten in eigener Regie.

Ebenso kann versichert werden, wenn die Bauplanung in Selbsthilfe vorgenommen wird.

Zusatzrisiko

Bauen mit eigener Leistung

Schadenbeispiel

Bei der Besichtigung eines Neubaus fiel ein Bekannter des Bauherrn in einen ungesicherten Kellerschacht und zog sich dabei erhebliche Verletzungen zu. Das Gericht entschied, dass der Bauherr hier seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte, da die Kellerschächte nicht provisorisch abgedeckt waren.

Private Unfallversicherung für Bauhelfer

Es ist allgemein bekannt, dass das Risiko, auf einer Baustelle einen Unfall zu erleiden, sehr hoch ist. Setzt der Bauherr bei seinem Bauvorhaben Bauhelfer ein (z. B. im Rahmen der Nachbar-schaftshilfe), empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Es besteht zwar die gesetzliche Verpflichtung, Bauhelfer bei der zuständigen Bauberufsgenossen-schaft (gesetzliche Unfallversicherung) anzumelden; die Leistungen aus der gesetzlichen Unfall-versicherung können aber die eingetretene Vorsorgelücke bei Unfallverletzten nicht immer voll-ständig schließen.

Die private Unfallversicherung ist hier eine sinnvolle Ergänzung. Sie bietet für den Bauherrn eine Möglichkeit, seine Bauhelfer individuell zu versichern. So z. B. die Vereinbarung von

  • Invaliditäts- und Todesfallleistung
  • Krankenhaustagegeld einschließlich Genesungsgeld.

Der Bauherr und sein Ehegatte erhalten nur auf Antrag gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Diese Grundabsicherung ist allerdings nur auf das Baugrundstück einschließlich Wegeunfälle beschränkt.

Unfallgefahren lauern aber auch außerhalb des Baugrundstücks.

Der Bauherr ist deshalb gut beraten, sich selbst und seine Familie durch eine private Unfallversicherung abzusichern. Sie kann auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Schadenbeispiel

Beim Tapezieren des Flures in Eigenleistung verliert der Bauherr das Gleichgewicht und stürzt von der Leiter. Beim Aufprall auf die Treppenstufen zieht sich der Bauherr komplizierte Oberarm- und Oberschenkelfrakturen zu. Die Unfallfolge: dauernde Gebrauchsminderung des rechten Armes um 30 % und des rechten Beines um 50 %.