Was ist beim Planen zu beachten?
- Erwerb eines bestehenden Gebäudes oder Neubau?
- Begründung von Wohnungseigentum
Erwerb eines bestehenden Gebäudes oder Neubau?
Es gibt eine Vielzahl von Beweggründen, den Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen.
Zunächst scheint es günstiger, ein bestehendes Gebäude zu kaufen. Eine Grundstückslage im Grünen mit schöner Aussicht oder ein Altbau im Stadtgebiet mit guter Infrastruktur sind oft der Grund für einen Hauskauf.
Wer einen Altbau erwirbt, wird häufig aber auch feststellen, dass die anstehenden Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Finanzkraft überfordern. Bei Erwerb von Gebäuden, die als Baudenkmal unter Schutz gestellt sind, können steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Das Einkommenssteuerrecht bietet mehrere Möglichkeiten, die Steuerschuld aufgrund von Aufwendungen für Baudenkmäler zu mindern, beispielsweise durch Absetzung von den Anschaffungs- und Herstellungskosten und Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand.
Aber auch für Altbauten, die nicht unter Denkmalschutz stehen, gibt es Vergünstigungen und Förderungen. Für Modernisierung von Wohnraum, einschließlich energiesparender Maßnahmen, lohnt sich eine Anfrage beim zuständigen Amt für Wohnungswesen.
Wer von einer eigenen Immobilie träumt, meint meist den Neubau eines Gebäudes nach besonderen Vorstellungen. Aber auch eine Eigentumswohnung sollte in die Überlegungen mit einbezogen werden. Die Eigentumswohnung ist von den Kosten her günstiger als ein freistehendes Haus. Um die Instandhaltung und Pflege kümmert sich ein Hausmeister und die von den Eigentümern gewählte Hausverwaltung. Auch ist häufig kein Garten zu pflegen. Vorteile, die vor allem für ältere Menschen beachtlich sind.
Im eigenen Haus braucht der Bauherr mit seinen Kindern auf niemanden Rücksicht zu nehmen. Der Garten ist eine willkommene Freizeitbeschäftigung an der frischen Luft und die eigene Garage bietet Platz für Gartengeräte und Fahrzeug. Allerdings sollte man sich bei der Gestaltung des Gartens rechtzeitig Gedanken machen, wie viel Arbeit man später für seine Pflege erübrigen kann.
Vielen Bauwilligen fehlt es an Erfahrung und Zeit, sich selbst beim Hausbau zu engagieren. Es besteht die Möglichkeit, das "Eigenheim" schlüsselfertig vom Bauträger errichten zu lassen. Schlüsselfertiges Bauen ist jedoch nicht nur mit Vorteilen, sondern auch mit einigen Risiken verbunden. Es ist ratsam, sich vor Vertragsabschluss so gut wie möglich über die Seriösität des potenziellen Partners zu informieren.
Begründung von Wohnungseigentum
Sollte die Entscheidung zu Gunsten einer Eigentumswohnung ausfallen, so muss, falls nicht bereits geschehen, zunächst Wohnungs-/Teileigentum (Sondereigentum) gebildet werden. Dies ist regelmäßig notwendig bei der Errichtung eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen oder bei der Ausgliederung einer zusätzlichen Wohnung in einem bestehenden Wohnhaus.
Zur Begründung des Wohnungseigentums ist die Eintragung in das Grundbuch erforderlich. Über das Verfahren erhalten Sie Auskunft beim Grundbuchamt und durch Ihren Notar. Eine Voraussetzung für die Eintragung in das Grundbuch ist die Vorlage einer "Abgeschlossenheitsbescheinigung", die vom Fachbereich Bauen - Abteilung für Bauordnung - ausgestellt wird.
Diese Bescheinigung beinhaltet einen Aufteilungsplan, in dem alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume mit der jeweils gleichen Nummer gekennzeichnet sind. Nähere Auskunft darüber, welche Unterlagen hierfür einzureichen sind, erteilt die Abteilung für Bauordnung. Hier ist auch ein Merkblatt erhältlich. Für einen Laien empfiehlt es sich jedoch, mit der Zusammenstellung der Unterlagen einen Architekten zu beauftragen.
Außerdem enthält die Abgeschlossenheitsbescheinigung die Bescheinigung hierüber, dass die im Aufteilungsplan bezeichneten Wohnungen und die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, z. B. Garagen, in sich abgeschlossen sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Wohnungen/ Räume vollkommen abgeschlossen sind, z. B. durch Wände und Decken, wenn sie einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben und wenn sie über Wasserversorgung, Ausguss und WC verfügen.




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