Auskunft
Birgit Scholz
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- Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen | Quelle: www.nrw.de
Rettungsmedaille
Die Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen kann denjenigen Personen verliehen werden, die einem anderen Menschen das Leben gerettet und dabei das eigene Leben in Gefahr gebracht oder die eine der Allgemeinheit drohende Gefahr abgewendet und dabei „Mut und Tapferkeit“ gezeigt haben.
Sobald der Kreis von einer Rettungstat im Kreisgebiet erfährt, werden dazu von Amts wegen Ermittlungen aufgenommen und in einem weiteren Schritt Stellungnahmen der Beteiligten eingeholt. Diese werden mit einer Empfehlung über die Bezirksregierung Arnsberg an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen weitergeleitet und bei Vorliegen der Voraussetzungen der Ministerpräsidentin zur Entscheidung vorgelegt.
Bei einer Auszeichnung wird die Rettungsmedaille entweder durch die Ministerpräsidentin selber, den Innenminister oder den Regierungspräsidenten überreicht.
Auch wenn das eigene Leben nicht gefährdet worden oder der Rettungsversuch leider erfolglos geblieben ist, kann die Handlung mit einer öffentlichen Belobigung gewürdigt werden.




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