Unterlagen zum Abschluss des Adoptionsverfahrens zur Vorlage beim Gericht

Annehmende

  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister ( früher "Heiratsurkunde") 
  • beglaubigter Geburtenregisterausdruck  ( früher "Geburtsurkunde") 
  • ggf. Scheidungsurteil
  • Ärztliche Atteste (lt. Vordruck)
  • erweiterte Führungszeugnisse gem. § 30 Abs. 5 BZRG ( nicht älter als 3 Monate )
  • Aufenthaltsbescheinigungen mit dem Vermerk der Staatsangehörigkeit (Meldebehörde)
  • Gehaltsbescheinigungen
  • Lebenläufe

Kind

  • beglaubigter Geburtenregisterausdruck ( früher "Geburts-oder Abstammungsurkunde" )
  • Aufenthaltsbescheinigung mit dem Vermerk der Staatsangehörigkeit (Meldebehörde)
  • Ärztliches Attest (das aus ärztlicher Sicht keine Adoptionshinderungsgründe vorliegen)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Eltern  ( früher  "Heiratsurkunde" )

Diese Einwilligungen müssen dem Gericht vorliegen

  • Einwilligung der leiblichen Mutter (notariell)
  • Einwilligung des leiblichen Vaters (notariell)
  • Einwilligung des Kindes durch den gesetzlichen Vertreter (notariell)
  • Einwilligung des über 14-jährigen Kindes (notariell)
  • Zustimmung des gesetzlichen vertreters des über 14-jährigen Kindes (formfrei) und dessen Legitimation

Die Personenstandsurkunden müssen dem Gericht in beglaubigter Form vorliegen!