Auskunft
Peter Schrader
Fröndenberg
Fon 0 23 03 / 27-17 51
Fax 0 23 03 / 27-35 51
peter.schrader@kreis-unna.de
Gabriele Flechsig
Kamen
Fon 0 23 03 / 27-28 51
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gabriele.flechsig@kreis-unna.de
Annette Dieckmann
Bergkamen
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annette.dieckmann@kreis-unna.de
Ulrike Mahltig
Bönen, Holzwickede
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Klaus Hellwig
Schwerte
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Petra Dieckheuer
Selm, Werne
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Interessensvertretung für andere Menschen
Ein rechtlicher Betreuer würde Frau A. in dieser Situation unterstützen bzw. verhindern, dass es soweit kommt. Es gibt viele Menschen, die Hilfe, Unterstützung und Begleitung brauchen. Gemeinsam haben sie, dass sie häufig vereinsamt sind und dass sie in bestimmten Bereichen ihres Lebens nicht ohne fremde Hilfe zurechtkommen. Sie brauchen eine Person ihres Vertrauens, jemand der Verständnis für sie hat, ihre Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen ernstnimmt, der aktiv an ihrem Leben teilnimmt, ihre Interessen und Rechte da vertritt, wo sie es selbst nicht können und sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu Selbständigkeit und Selbstverantwortung führt. In vielen Fällen übernehmen Angehörige diese Aufgabe.
Eine Betreuung wird immer nur für bestimmte, die notwendigen Aufgabenkreise in dem erforderlichen Umfang eingerichtet. Aufgabenkreise sind zum Beispiel Vermögensangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungsangelegenheiten etc.. Es kann sein, dass das Gericht weitere Differenzierungen vornimmt, wie z.B. im Bereich der Vermögenssorge, die Beantragung von Rente, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem SGB II oder die Einteilung des zur Verfügung stehenden Taschengeldes. Bestimmte Rechtshandlungen für den Betreuten erfordern auch, wenn bereits eine Betreuung eingerichtet ist, die besondere Genehmigung durch das Amtsgericht. Hierzu gehört zum Beispiel die Einwilligung in Operationen (nicht grundsätzlich) oder die Wohnungsauflösung.




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