Auskunft
Peter Schrader
Fröndenberg
Fon 0 23 03 / 27-17 51
Fax 0 23 03 / 27-35 51
peter.schrader@kreis-unna.de
Gabriele Flechsig
Kamen
Fon 0 23 03 / 27-28 51
Fax 0 23 03 / 27-35 51
gabriele.flechsig@kreis-unna.de
Annette Dieckmann
Bergkamen
Fon 0 23 03 / 27-13 51
Fax 0 23 03 / 27-35 51
annette.dieckmann@kreis-unna.de
Ulrike Mahltig
Bönen, Holzwickede
Fon 0 23 03 / 27-15 51
Fax 0 23 03 / 27-35 51
ulrike.mahltig@kreis-unna.de
Klaus Hellwig
Schwerte
Fon 0 23 03 / 27-12 51
Fax 0 23 03 / 27-35 51
klaus.hellwig@kreis-unna.de
Petra Dieckheuer
Selm, Werne
Fon 0 23 03 / 27-18 51
Fax 0 23 03 / 27-35 51
petra.dieckheuer@kreis-unna.de
Unkostenerstattung und Aufwendungsersatz
Wer eine rechtliche Betreuung übernimmt, muss weder ständig ansprechbar sein, noch sich lebenslang an diese Aufgabe binden. Bei längerer Abwesenheit, kann eine andere Person mit einer Vollmacht beauftragt werden, die Vertretung z.B. in Vermögensangelegenheiten zu übernehmen; notfalls entscheidet das Gericht stellvertretend. Wenn jemand aus persönlichen oder familiären Gründen diese Aufgabe nicht mehr weiterführen kann, wird er selbstverständlich von dem Amt entbunden.
Eigene Auslagen sind auch nicht erforderlich, denn rechtliche Betreuer haben Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen; nach Ablauf eines Jahres erhalten sie auf Antrag aber ohne Nachweis eine Pauschale von z. Zt. 323,00 Euro. Sollte dies nicht ausreichen, werden nach Vorlage von Belegen auch höhere Unkosten erstattet. Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, wird Sie die zuständige Rechtspflege beim Amtsgericht gern beraten.
Wollen Sie sich unverbindlich näher über diese selbständige und verantwortungsvolle Tätigkeit informieren oder haben Sie eine konkrete Frage? Dann setzen Sie sich doch einfach telefonisch mit einer Betreuungsbehörde, dem Amtsgericht oder einem Betreuungsverein in ihrer Nähe in Verbindung.




Zurück