Auskunft
Andrea Häusler
Fon 0 23 03 / 27-27 58
Fax 0 23 03 / 27-20 99
andrea.haeusler@kreis-unna.de
Lena Witteler
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Fax 0 23 03 / 27-20 99
lena.witteler@kreis-unna.de
Formulare & mehr
Unterhaltsvorschuss
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht für ein Kind, wenn es
- In Deutschland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- In einem Haushalt gemeinsam mit einem alleinerziehenden Elternteil lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder vom Ehegatten dauernd getrennt lebend ist
- Von dem anderen Elternteil keinen oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung erhält
- Das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem jeweils geltenden Mindestunterhalt. Nach Abzug des vollen Erstkindergeldes ergeben sich ab dem 01.01.2010 monatlich folgende Unterhaltvorschussbeträge (in den alten Bundesländern):
Für Kinder bis unter 6 Jahren
133 Euro
Für ältere Kinder bis unter 12 Jahren
180 Euro
Der Unterhaltsvorschuss wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt.
Was müssen Sie tun, um Unterhaltsvorschuss zu erhalten?
Die Leistungen nach dem UVG müssen Sie schriftlich beantragen.
Das Antragsformular steht Ihnen unter "Formualre & mehr" auf der rechten Seite als Download zur Verfügung. Weiterhin ist es bei der Unterhaltsvorschussstelle in Unna, Hansastr. 4, Zimmer 008, sowie beim Allgemeinen Sozialen Dienst in Fröndenberg, Holzwickede oder Bönen erhältlich. Der Antrag ist um eine Kopie des Ausweises/Passes des Elternteils und um eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes zu ergänzen.




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