Auskunft

Jürgen Scheidemann
Fon 0 23 03 / 27-24 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
juergen.scheidemann@kreis-unna.de

Gerhard Steiner (Leitung)
Fon 0 23 03 / 27-11 51
Fax 0 23 03 / 27-34 51
gerhard.steiner@kreis-unna.de

Was geschieht während einer Gerichtsverhandlung?

  • Das Gericht besteht aus einem Jugendrichter oder, beim Jugendschöffengericht, aus einem vorsitzenden Richter und zwei Jugendschöffen.
  • Der oder die Angeklagte muss persönlich zur Gerichtsverhandlung erscheinen.
  • Die JGH nimmt an der Gerichtsverhandlung teil.
  • Der Staatsanwalt vertritt die Anklage.
  • Die Zeugen können von der/ dem Angeklagten befragt werden.
  • Die JGH erläutert mündlich ihren Bericht.
  • Die Gerichtsverhandlung ist durch Urteil, Einstellung des Verfahrens oder Freispruch der/des Angeklagten beendet.