Auskunft

Ludger Nottenkämper
Fon 0 23 03 / 27-11 39
Fax 0 23 03 / 27-14 99
ludger.nottenkaemper@kreis-unna.de

Dr. Katja Moss

0 23 03 / 27-17 39

0 23 03 / 27-14 99

katja.moss@kreis-unna.de

Ralf Herberholt
Fon 0 23 03 / 27-30 39
Fax 0 23 03 / 27-14 99
ralf.herberholt@kreis-unna.de

Ingrid Krasshöfer
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Brigitte Lehmann
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brigitte.lehmann@kreis-unna.de

Sauber is(s)t gesund – Hygienische Anforderungen an die Schulverpflegung“

Jährlich steigt die Anzahl der Ganztagsschulen sowie der Unterricht am Nachmittag und damit auch die Zahl der Kinder, die ihre Mittagsmahlzeit in der Schule einnehmen. Unbedingte Voraussetzung für eine gute Verpflegung in der Schule, ist die hygienisch einwandfreie Zubereitung und Ausgabe der Essen.

Wer Kinder in einer Schule regelmäßig mit Mahlzeiten versorgt, betreibt eine Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung und unterliegt damit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

Dazu gibt es bei den Verantwortlichen für die Planung einer Mittagsverpflegung in den Schulen viele Fragen: welche räumlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein, welche Kenntnisse muss das Küchenpersonal haben, welche Eigenkontrollen müssen durchgeführt werden, u.v.m.

In diesen Fragen beraten wir als zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde gerne. Den für Ihre Einrichtung zuständigen Lebensmittelkontrolleur erfragen Sie bitte telefonisch.

Informationen und Tipps in Sachen Küchenhygiene bietet auch die neue und aktualisierte Auflage der Broschüre „Sauber is(s)t gesund – Hygienische Anforderungen an die Schulverpflegung“.

Eine Broschüre über die Hygienischen Anforderungen an die Schulverpflegung  sowie den Meldebogen für Schulküchen finden Sie rechts nebenstehend unter "Formulare & mehr".